Bürgergeld: Werden Weiterbildungen noch bezahlt?

In den Medien wird derzeit das Thema Bürgergeld heiß diskutiert. Auch wenn das Bürgergeld noch nicht Gesetz ist und derzeit noch die Regeln von Hartz IV bzw. ALG II gelten, stellt sich Weiterbildungsinteressierten die Frage, ob auch bei Bezug von Bürgergeld die Kosten für Weiterbildungen noch übernommen werden. Kann man zum Beispiel die Ausbildung zum Berufskraftfahrer auch bei Bezug von Bürgergeld bezahlt bekommen?

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Was ist Bürgergeld?

Bürgergeld soll als Form der sozialen, staatlichen Hilfe an bedürftige Menschen gezahlt werden und das bisherige Arbeitslosengeld II (Hartz IV) ablösen. Dabei handelt es sich beim Bürgergeld nicht um ein bedingungsloses Grundeinkommen, sondern seine Zahlung ist wie Hartz VI an bestimmte Bedingungen geknüpft.

Nachfolgend finden sich die wichtigste Merkmale des Bürgergelds nach Ansatz der SPD:

  • Das Bürgergeld soll gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen.
  • Es soll die Würde des Einzelnen achten.
  • Es soll der nachhaltigen Integration in den Arbeitsmarkt dienen.
  • Es soll Hilfen zur Rückkehr in den Arbeitsmarkt in den Mittelpunkt stellen.
  • Es soll unkompliziert und auch digital zugänglich sein.
  • Es muss bei der zuständigen Behörde beantragt werden (heute Jobcenter).
  • Bürgergeld wird erst ab Antragseingang bei der Behörde bewilligt.
  • Die Zahlung erfolgt im Anschluss an Arbeitslosengeld I.
  • Der Antragsteller muss bedürftig und erwerbsfähig sein.
  • Vermögen und Wohnraum werden erst nach 2 Jahren berücksichtigt.

Ändert sich durch das Bürgergeld etwas an der Förderung von Weiterbildungen?

Im Ergebnispapier zum Bürgergeld wird gesagt, dass es „Hilfen zur Rückkehr in den Arbeitsmarkt in den Mittelpunkt stellen“ soll. Dazu sollen beim Bürgergeldbezug zwei Verfahrensschritte durchlaufen werden, wobei Stärken und Entwicklungsbedarfe berücksichtigt werden sollen. Beim Kompetenzfeststellungsverfahren werden sogenannte Soft Skills ermittelt. Anschließend werden bei der Teilhabevereinbarung Angebote und Maßnahmen festgelegt, die für den Bürgergeld-Bezieher geeignet sind. Hierzu werden wahrscheinlich auch weiterhin Weiterbildungen zur beruflichen Wiedereingliederung gehören, da Hilfen zur Rückkehr in den Arbeitsmarkt explizit als Ziel genannt werden.

Wird auch die Ausbildung zum Berufskraftfahrer weiterhin finanziert?

Wer Bürgergeld bezieht, hat die Pflicht zur Aufnahme einer Arbeit, sonst drohen Sanktionen, wie die Kürzung der Leistungsbezüge. Allerdings muss die Arbeit zumutbar sein.

Ist keine geeignete Arbeitsaufnahme im alten Berufsfeld möglich, kann Leistungsbeziehern eine Weiterbildung finanziert werden. Dazu gehört auch die Ausbildung zum Berufskraftfahrer. Der Beruf ist auf dem Arbeitsmarkt stark nachgefragt und die Ausbildung dauert nicht nur ein paar Monate. Deshalb wird der Ausbildungsgang von den Jobcentern zurzeit gerne bewilligt.

Da beim Bürgergeld die Hilfen zur Rückkehr in den Arbeitsmarkt noch mehr in den Fokus gerückt werden sollen, wird es sich also auch bei Bürgergeld-Bezug lohnen, nach der Finanzierung einer Ausbildung zum Berufskraftfahrer zu fragen.

So klappt es mit der Finanzierung deiner Ausbildung

Dass die Bewilligung einer Weiterbildung im Ermessen des Sachbearbeiters liegt, wird auch beim Bürgergeld voraussichtlich so bleiben. Deshalb solltest du dich am besten genau über die Ausbildung zum Berufskraftfahrer informieren, bevor du deinen Sachbearbeiter darauf ansprichst. Denn dann kannst du alle seine Fragen beantworten und signalisierst großes Interesse, die Weiterbildung auch durchzuziehen.

Wenn du Interesse an einer entsprechenden Ausbildung hast, komme am besten zum nächsten Infotag in die 123fahrschule. Dort informieren wir dich umfassend über die Inhalte BKF-Ausbildung und die aktuellen staatlichen Fördermöglichkeiten. Wir beraten dich gern.

Volle förderung

Alle Weiterbildungen förderfähig bis zu

Die 123fahrschule ist eine anerkannte Ausbildungsstätte für Fahrlehrer und Berufskraftfahrer, sodass alle angebotenen Weiterbildungen 100 % förderfähig sind. Die Förderung kann unter bestimmten Voraussetzungen beispielsweise über die Agentur für Arbeit, das JobCenter, die Rentenversicherung, die Berufsgenossenschaften oder den Berufsförderungsdienst der Bundeswehr erfolgen.