Was erwartet mich bei der Eignungsuntersuchung für Berufskraftfahrer?

Wer den Lkw-Führerschein Klasse C, C1, CE oder C1E erwerben will, muss laut Fahrerlaubnis-Verordnung vorher eine sogenannte Eignungsuntersuchung bestehen. Doch was erwarten mich bei solch einer Eignungsuntersuchung? Wie viel kostet sie? Und muss ich sie irgendwann noch mal wiederholen?

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Was bedeutet Eignungsuntersuchung für Berufskraftfahrer?

Bei der Eignungsuntersuchung handelt es sich um eine ärztliche Untersuchung, die für alle angehenden Berufskraftfahrer Pflicht ist. Bei der Untersuchung soll festgestellt werden, ob Erkrankungen vorliegen, die die Fahreignung beeinträchtigen können.

Bei der eingehenden körperlichen Untersuchung werden unter anderem die Körpermessdaten wie Größe und Gewicht erhoben, das Urin untersucht und gegebenenfalls weitere Untersuchungen angeordnet, wie EKG oder Blutuntersuchung.

Nach der erfolgreichen Untersuchung ohne Beanstandungen erhältst du eine entsprechende ärztliche Bescheinigung, die Du anschließend der Fahrerlaubnisbehörde vorlegen musst. Erst dann kannst Du den Lkw-Führerschein zu beantragen.

Wie viel kostet eine Eignungsuntersuchung für BKF?

Die Kosten für die Eignungsuntersuchung hängen vom Umfang der Untersuchung ab. Deshalb können die Kosten von Arzt zu Arzt variieren. Sinnvoll ist es, vorher nach den Kosten zu fragen, die zwischen 80 und 150 Euro liegen sollten. Dabei muss für die BKF-Eignungsuntersuchung kein spezieller Arzt aufgesucht werden, du kannst also auch zu deinem Hausarzt gehen.

Ist die Wiederholung der Eignungsuntersuchung Pflicht?

Laut § 23 Abs. 1 FeV werden die Fahrerlaubnisse für die Klassen C, C1, CE und C1E jeweils nur für fünf Jahre erteilt. Nach Ablauf der fünf Jahre musst Du Deinen Lkw-Führerschein verlängern lassen. Für die Verlängerung ist wiederum eine Eignungsuntersuchung notwendig, um der Fahrerlaubnisbehörde die ärztliche Bescheinigung über die Fahreignung vorlegen zu können. Also muss die Eignungsuntersuchung spätestens alle 5 Jahre wiederholt werden.

Was gilt, wenn ich noch einen alten LKF-Führerschein habe?

Wer noch eine alten Lkw-Fahrerlaubnis besitzt, für den gelten andere Regeln:

  • Hast du Führerschein Klasse 3 und willst als LKW-Fahrer kein Gespann führen, das unter die neue CE-Klasse fällt, brauchst du keine ärztliche Untersuchung.
  • Wird Klasse 3 in die Klassen C1 und C1E umgetauscht, ist ebenfalls keine Eignungsuntersuchung notwendig.
  • Soll die Klasse 3 vor Vollendung des 50. Lebensjahres in eine neue Klasse umgetauscht werden, kann auf Antrag auch die Klasse CE erteilt werden. Diese Fahrerlaubnisklasse erlischt aber, wenn du 50 wirst. Willst du die CE-Klasse behalten, brauchst du eine Eignungsuntersuchung, um sie verlängern zu können. Dabei muss die Verlängerung und damit die ärztliche Untersuchung alle 5 Jahre wiederholt werden.
  • Wird der Führerschein Klasse 2 in die Klassen C und CE umgetauscht, werden diese mit Vollendung des 50. Lebensjahres ungültig. Es sei denn, es wird Verlängerung inklusive ärztlicher Untersuchung beantragt.

Die Eignungsuntersuchung ab 50 Jahre unterscheidet sich bezüglich Ablauf und Kosten nicht von der ärztlichen Untersuchung für Besitzer der neueren Lkw-Führerscheinklassen.

Fazit

Wer allgemein gesund und munter ist, braucht sich vor der Eignungsuntersuchung für BKF nicht zu scheuen. Denn die ärztliche Untersuchung gehört zum normalen Ablauf, wenn du Lkw-Fahrer werden willst. Du hast weitere Fragen? Die 123fahrschule berät dich gern.

Volle förderung

Alle Weiterbildungen förderfähig bis zu

Die 123fahrschule ist eine anerkannte Ausbildungsstätte für Fahrlehrer und Berufskraftfahrer, sodass alle angebotenen Weiterbildungen 100 % förderfähig sind. Die Förderung kann unter bestimmten Voraussetzungen beispielsweise über die Agentur für Arbeit, das JobCenter, die Rentenversicherung, die Berufsgenossenschaften oder den Berufsförderungsdienst der Bundeswehr erfolgen.