FAQ – Fragen und Antworten

Rund um die Ausbildung zum Berufskraftfahrer tauchen immer wieder ähnliche Fragen auf. Nachfolgend haben wir für dich alle üblichen Fragen beantwortet. Du hast eine Frage, die hier noch nicht beantwortet wird? Dann melde dich gerne bei uns.

Die Frage, ob es eine Fahrlehrerfortbildungspflicht gibt, muss eindeutig mit Ja beantwortet werden. In Deutschland ist jeder Fahrlehrer und jede Fahrlehrerin verpflichtet, alle 4 Jahre einen 3-tägigen Fortbildungslehrgang  zu besuchen. Dies ist in § 53 Fahrlehrergesetz (FahrlG) geregelt. Dabei müssen die 3 Tage der Fortbildung an aufeinanderfolgenden Tagen durchgeführt werden, sonst beträgt die Dauer der Fortbildung 4 Tage.

Es gibt zahlreiche Bücher, die sich eignen, um Fahrlehrer zu werden. Dabei sollte für die Fahrlehrer-Ausbildung nur Material genutzt werden, bei dem die Inhalte gut aufbereitet sind. Folgende Werke sind besonders zu empfehlen:

  • Beck‘sche Textausgaben: Straßenverkehrsrecht (ohne Fortsetzungsnotierung). Inkl. 68. Ergänzungslieferung, 2022
  • Bouska, Wolfgang; May, Rüdiger; Koehl, Felix: Fahrlehrer Recht: Erläuterungen des Fahrlehrergesetzes und aller einschlägigen Verordnungen, 2015.
  • Deutsche Fahrlehrer-Akademie e. V.: Praktische Ausbildung PKW. Curricularer Leitfaden. Ohne Jahr.
  • Fischer, Richard; Gscheidle, Rolf; Gscheidle, Tobias: Fachkunde Kraftfahrzeugtechnik, 2013.
  • Kruse, Dietrich: Automobiltechnik kompakt, Schülerband, 3. Auflage, 2008.
  • Schurig, Roland: StVO – Kommentar zur Straßenverkehrs-Ordnung mit VwV-StVO: 15. Auflage, 2015.

Der demografische Wandel macht auch vor den Fahrschulen nicht halt. In den nächsten Jahren gehen immer mehr Fahrlehrer in Rente, während der Nachwuchs nur spärlich nachrückt. Wer sich heute Fahrlehrer werden will, hat deshalb ausgezeichnete Chancen auf einen sicheren Arbeitsplatz. Auch in Zukunft werden Menschen einen Führerschein machen wollen – sei es für die individuelle Mobilität oder für den Beruf. Ausreichend Arbeitsplätze für Fahrlehrer und Fahrlehrerinnen gibt es also genug, bisher aber nicht ausreichend Fahrlehrer-Nachwuchs, weil viele über den schnellen Ausbildungsweg, den interessanten Berufsalltag und den akuten Fahrlehrermangel gar nicht informiert sind.

Die 123fahrschule und unser Kooperationspartner FahrerWerk haben es sich zur Aufgabe gemacht, dem Fachkräftemangel bei Berufskraftfahrern und Fahrlehrern gemeinsam den Kampf anzusagen und über die Ausbildung und den Beruf des Fahrlehrers und Berufskraftfahrers aufzuklären, um noch mehr interessierte Menschen für diese tollen Berufe zu begeistern.

Unser Kooperationspartner FahrerWerk beantwortet alle Fragen …

Auf unserer Internetseite werden dir schon mal erste Fragen beantwortet: Wie wird man Fahrlehrer und welche Voraussetzungen muss man mitbringen? Was kostet die Ausbildung und gibt es Fördermöglichkeiten? Wie lange dauert die Ausbildung und wie ist der Ablauf? So weißt du durch diesen Artikel bereits, dass es wirklich einen Fahrlehrermangel gibt und sich die Ausbildung zum Fahrlehrer bei FahrerWerk auf jeden Fall lohnt.

Zudem kannst du dich auch in einem persönlichen Gespräch bei FahrerWerk beraten lassen. Dort werden dir Fragen zum Berufsalltag des Fahrlehrers genauso beantwortet wie zu den Details der Ausbildung und zum voraussichtlichen Gehalt. Wir sind überzeugt, dass viel mehr Menschen sich für eine Fahrlehrer-Ausbildung entscheiden würden, wenn sie vom Fahrlehrermangel und den hervorragenden Möglichkeiten für Fahrlehrer erfahren würden. So kommt es häufig vor, dass angehende Fahrlehrer bereits während der Ausbildung einen Arbeitsvertrag in der Tasche haben. Deshalb lohnt sich eine Ausbildung auch für Arbeitssuchende oder Angestellte, die in ihrem alten Beruf nicht glücklich sind.

… und bietet eine gute Ausbildung gegen den Fahrlehrermangel

Unser Kooperationspartner FahrerWerk garantiert nicht nur eine hochwertige Fahrlehrer-Ausbildung für alle Klassen, sondern verfügt auch über zahlreiche Kontakte in die Fahrschulbranche. Das hilft den Fahrlehrer-Anwärtern, nach der erfolgreichen Abschlussprüfung schnell ihren Wunscharbeitsplatz zu finden. Neben dem Grundlehrgang zum Pkw-Fahrlehrer, der für alle Fahrlehrer die Grundvoraussetzung ist, bietet FahrerWerk auch noch Erweiterungslehrgänge für Fahrlehrer der Klassen A (Motorrad), CE (Lkw) und DE (Bus) an, womit Du Deine Chancen auf deinen Wunscharbeitsplatz und eine höhere Bezahlung noch mal erhöhen kannst. So startest du mit einer Fahrlehrer-Ausbildung bei FahrerWerk in eine sichere Zukunft!

Wer arbeitssuchend oder von Arbeitslosigkeit bedroht ist und sich für eine Umschulung zum Fahrlehrer interessiert, kann unter bestimmten Voraussetzungen von der Arbeitsagentur oder vom Jobcenter finanziell unterstützt werden. Das Arbeitsamt hat natürlich ein Interesse daran, dich langfristig in den ersten Arbeitsmarkt zu vermitteln und die Nachfrage nach Fahrlehrern ist sehr hoch. Deshalb wird eine Umschulung zum Fahrlehrer oft tatsächlich unterstützt.

Wie gehe ich vor, damit das Arbeitsamt die Fahrlehrer Umschulung finanziert?

Wenn du arbeitslos bist oder bald sein wirst und eine Umschulung machen willst, solltest du dich an deinen Sachbearbeiter beim Arbeitsamt wenden. Allerdings hast du keinen Rechtsanspruch auf die Kostenübernahme der Weiterbildung, sondern es handelt sich um eine „Kann-Leistung“ nach Ermessen des Sachbearbeiters. Die Arbeitsagentur oder das Jobcenter muss dir die Ausbildung zum Fahrlehrer also nicht bezahlen. Aber wenn du dein Vorhaben überzeugend vorbringst, hast du gute Karten.

Der Sachbearbeiter wird prüfen, ob du die Voraussetzungen für eine finanzielle Unterstützung erfüllst. Wichtigste Voraussetzung für die Finanzierung der Fahrlehrer Umschulung ist, dass du motiviert bist. Das beweist du am besten dadurch, dass du dich vorher genau über die Ausbildung, den Berufsalltag und die Berufsaussichten informierst, zum Beispiel bei unserem Kooperationspartner FahrerWerk.

Zudem checkt der Sachbearbeiter, ob du nicht doch in deinem alten Beruf oder in einer anderen Beschäftigung ohne Umschulung vermittelbar bist. Kann dies ausgeschlossen werden, zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen oder weil du zu lange aus deinem gelernten Beruf raus ist, steigen deine Chancen auf eine Kostenübernahme für die Umschulung zum Fahrlehrer.

Da Fahrlehrer ist ein gesuchter Beruf ist und die gesamte Umschulung nur ein Jahr dauert, von denen du die letzten ca. 3 Monate bereits eigenes Geld verdienst, wird die Umschulung zum Fahrlehrer oft lieber gefördert als andere Bildungsgänge, die länger dauern.

Wird der Umschulung zugestimmt, bekommst du einen Bildungsgutschein, mit dem du dich an eine Fahrlehrerfachschule wie FahrerWerk wendest, um deine Fahrlehrer Ausbildung bzw. Umschulung zu starten.

Was übernimmt das Arbeitsamt bei der Finanzierung der Fahrlehrer-Ausbildung?

Der Bildungsgutschein gilt als Beleg, dass das Arbeitsamt die Kosten für deine Umschulung übernehmen wird. Dabei ist auf dem Bildungsgutschein vermerkt, welche Kosten übernommen werden und wie lange der Gutschein gültig ist. Bezahlt werden in der Regel die Ausbildungskosten zum Fahrlehrer, die Lernmittel, die Arbeitskleidung und die Prüfungsgebühren. Je nach individuellen Umständen können auch Fahrtkosten, die auswärtige Unterkunft, die Verpflegung und die Kinderbetreuung vom Arbeitsamt finanziert werden.

Darüber hinaus werden meistens auch Leistungen zum Lebensunterhalt bezahlt. Hast du vorher Arbeitslosengeld I bekommen, erhältst du während der gesamten Fahrlehrer Umschulung den gleichen Betrag weiter. So kannst du dich ganz entspannt auf deine Fahrlehrer Umschulung konzentrieren und erfolgreich in deinen neuen Beruf starten.

Fahrlehrer bzw. Fahrlehrerin ist ein sehr flexibler Job, was die Arbeitszeiten betrifft, sodass sich vielfältige Arbeitszeitmodelle ergeben – und zwar auch in Teilzeit:

Papierkram kann in der Fahrschule den ganzen Tag erledigt werden. Bürozeiten und Theorieunterricht liegen in der Regel in den Nachmittagsstunden oder frühen Abendstunden. Praxisstunden werden je nach Fahrschule und Saison von früh morgens bis spätabends erteilt. So gibt es Fahrschüler, die vor Arbeit oder Schule gerne schon eine Fahrstunde nehmen, sodass Fahrlehrer sehr früh anfangen können. Die obligatorischen Nachtfahrten finden im Frühling, Sommer und Herbst wiederum erst spätabends statt. Die Möglichkeiten an Arbeitszeitmodellen sind also sehr vielfältig, sodass auch flexible Absprachen bei den Arbeitszeiten möglich sind.

Dass Teilzeit als Fahrlehrer oder Fahrlehrerin kein Problem ist, zeigt auch die Familienfreundlichkeit dieses Berufs. Dabei sind in einer Fahrschule auch in Teilzeit verantwortungsvolle Positionen möglich, was nicht für jeden Beruf gilt. Und da die Nachfrage nach Fahrlehrern und Fahrlehrerinnen sehr hoch ist, wirst du sicher einen Job in Teilzeit finden, der genau zu deinem individuellen Leben passt.

Aber sicher! Fahrlehrerinnen sind sehr gefragt. Denn obwohl rund 50 % der Fahrschüler weiblich sind, gibt es nur etwa 10 % Fahrlehrerinnen. Dabei gibt es viele Fahrschülerinnen, die eigentlich lieber eine Fahrlehrerin an ihrer Seite hätten und bei den Fahrschulen danach fragen. Die Nachfrage nach Fahrlehrerinnen ist bei den Fahrschulen entsprechend groß.

Warum gerade Frauen Fahrlehrerin werden sollten

Viele Frauen, die Fahrlehrerin werden, schätzen vor allem die pädagogische Seite an der Fahrlehrerinnen-Tätigkeit. Denn es ist eine schöne Aufgabe, jeden Tag aufs Neue verschiedenen Menschen das Autofahren beinzubringen und sie erfolgreich durch die Prüfung zu bringen. Kommunikationsfähigkeit und Einfühlungsvermögen sind wichtige Eigenschaften in diesem Beruf und diese sind bei Frauen oft sehr ausgeprägt. Und dass Frauen genauso viel Ahnung von Technik haben können wie Männer, ist heutzutage wohl keine Frage mehr.

Ein weiterer Vorteil der Entscheidung, als Frau Fahrlehrerin zu werden, ist die Flexibilität des Jobs. Da den ganzen Tag Fahrstunden gegeben werden können, sind besonders flexible Absprachen bei den Arbeitszeiten möglich. Zudem ist auch eine Arbeit in Teilzeit als Fahrlehrerin kein Problem, falls Familie und Job damit leichter unter einen Hut zu bringen sind. Trotz Teilzeit sind als Fahrlehrerin aber auch verantwortungsvolle Positionen möglich. Das macht den Fahrlehrerinnen-Beruf so familienfreundlich. Deshalb wollen wir gerade Frauen ermutigen, Fahrlehrerin zu werden. Unser Kooperationspartner FahrerWerk bildet Fahrlehrer aller Klassen aus und berät dich gern.

Um Fahrlehrer zu werden, musst du bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehört laut Fahrlehrergesetz auch eine bestimmte Vorbildung. In § 2 FahrlG steht, dass die Fahrlehrerlaubnis nur erteilt wird, wenn der Bewerber unter anderem mindestens „eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf nach abgeschlossener Hauptschulbildung oder eine gleichwertige Vorbildung“ besitzt.

Die abgeschlossene Berufsausbildung kann in jedem anerkannten Lehrberuf absolviert worden sein. Ob du gerade erst eine Bäckerlehre abgeschlossen hast oder vor Jahren eine Ausbildung zum Industriekaufmann ist völlig unerheblich. Als anerkannte Lehrberufe gelten alle Berufe, die mit einem IHK-Abschluss oder Handwerkskammerabschluss beendet werden. Je nach Bundesland muss zusätzlich auch noch ein Hauptschulzeugnis vorgelegt werden oder es reicht der Abschluss der Berufsausbildung. Was in deinem Bundesland gilt, musst du bei Bedarf bei der zuständigen Behörde erfragen.

Gleichwertige Vorbildung, wenn du keine Berufsausbildung hast

Alternativ wird in § 2 FahrlG von einer „gleichwertigen Vorbildung“ gesprochen. Anerkannt werden hier zum Beispiel die Fachhochschulreife oder das Abitur, mit dieser Vorbildung ist keine zusätzliche Berufsausbildung notwendig.

Die Vorbildung soll gewährleisten, dass du deine Vorbildfunktion als Fahrlehrer erfüllen kannst. Dies lässt sich manchmal auch mit anderen Lebensläufen beweisen, zum Beispiel wenn du lange ein Unternehmen mit Angestellten geleitet oder wenn du ohne Ausbildung in einem Beruf mindestens 5 Jahre gearbeitet und danach die Prüfung bei der IHK abgelegt hast. Im Zweifelsfalle reiche einfach alle vorhandenen Unterlagen bei der Behörde ein. Sie wird prüfen, ob deine Vorbildung als ausreicht und anerkannt werden kann.

Weitere Voraussetzungen für Fahrlehrer

Neben einer anerkannten Vorbildung musst du auch noch folgende Voraussetzungen mitbringen, um Fahrlehrer zu werden:

  • Mindestalter 21 Jahre
  • Geistige, körperliche und persönliche Eignung
  • Je nach angestrebtem Fahrlehrerschein entsprechende Fahrerlaubnisse
  • Ausreichende Fahrpraxis auf Kraftfahrzeugen der angestrebten Fahrlehrer-Klasse
  • Nachweis der fachlichen Eignung in einer Prüfung
  • Ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache

Fahrlehrer ist ein verantwortungsvoller Beruf aus. Denn als Fahrlehrer bildest du deine Fahrschüler zu umsichtigen Verkehrsteilnehmern aus. Deshalb muss du für eine Fahrlehrer-Ausbildung deine charakterliche Eignung nachweisen. Hierfür wird zum Beispiel ein polizeiliches Führungszeugnis verlangt. Einen weiteren Hinweis, ob du als Fahrlehrer geeignet bist, gibt dein Punktekonto in Flensburg. Wenn du schon Punkte in Flensburg gesammelt hast, ist dein Verkehrsverhalten nicht unbedingt vorbildlich. Allerdings spielt bei der Bewertung deines Punktekontos immer der Grund für die Eintragung eine Rolle. Hast du beispielsweise nur 1 Punkt, weil du einmal während der Fahrt telefoniert hast, mag das noch vernachlässigbar sein. Kommt ein Vergehen in deiner Punktesammlung öfter vor oder handelt es sich gar um schwere Verkehrsstraftaten mit 3 Punkten in Flensburg, sieht es allerdings schon anders aus. In diesem Fall kann davon ausgegangen werden, dass du charakterlich nicht geeignet bist, um ein vorbildlicher Fahrlehrer zu werden.

Ob Dir zu empfehlen ist, mit Punkten in Flensburg Fahrlehrer zu werden, hängt also vom Einzelfall ab. Hast du bereits Punkte in Flensburg und möchtest trotzdem Fahrlehrer werden, solltest du bei der zuständigen Behörde für das Fahrlehrerwesen bereits vor Beginn der Fahrlehrer-Ausbildung einen Antrag stellen. Dann weißt du schon, ob du mit deinem Punktekonto überhaupt Fahrlehrer werden darfst. Bedenke aber, dass immer auch mal weitere Punkte dazukommen können und dass du die Ausbildung dann vielleicht doch abbrechen musst oder nicht zur Prüfung zugelassen wirst, wenn es zu viele Punkte werden. Wenn du nur einen einzelnen Punkt hast, kannst du vor der Ausbildung noch ein Punkteabbau-Seminar besuchen, um den Behörden zu beweisen, dass dir ein sauberes Punktekonto wichtig ist und du dir der Verantwortung des Fahrlehrer-Berufs bewusst bist.

Ein Fahrlehrer hat einen vielfältigen Tätigkeitsbereich. Er organisiert den Ablauf in der Fahrschule und der Theorie- und Praxisstunden. Er bringt den Fahrschülern theoretisches Wissen bei und setzt dazu moderne Technik und ein. Er macht in der Praxis die Fahrschüler mit dem Fahrzeug vertraut, lehrt sie das Beherrschen der Technik und das Manövrieren durch den Straßenverkehr, das Einparken, Bremsen und Rangieren. Er beurteilt die Lernfortschritte der Fahrschüler und begleitet sie bei Prüfungsreife durch die praktischen Prüfung. Das zeigt schon, wie abwechslungsreich der Beruf des Fahrlehrers ist.

Neben Verantwortungsbewusstsein, Reaktionsschnelligkeit und Einfühlungsvermögen sind deshalb vor allem der Spaß an Technik und am Umgang mit verschiedenen Menschen wichtig, wenn du den Fahrlehrer-Beruf ergreifen willst.

Doch neben der Vielfältigkeit macht auch die Flexibilität Fahrlehrer zu einem besonderen Beruf. Denn hier lässt sich sogar eine verantwortungsvolle Position mit einer Teilzeittätigkeit und flexiblen Arbeitszeiten wunderbar in Einklang bringen. Dadurch ist Fahrlehrer als Beruf besonders familienfreundlich – sowohl für Männer als auch für Frauen.

Wie kann man Fahrlehrer werden?

Um Fahrlehrer zu werden, musst du ein Mindestalter von 22 Jahren (bei der Abschlussprüfung) haben, deine Eignung nachweisen und eine gewisse Vorbildung mitbringen, wie einen Hauptschulabschluss plus Berufsausbildung oder Abitur/Fachhochschulreife, bestimmte Führerscheine und eine gewisse Fahrpraxis.

Erfüllst du die Voraussetzungen, kannst du ganz einfach eine Fahrlehrer-Ausbildung in einem anerkannten Fahrlehrerausbildungsstätte wie bei unserem Kooperationspartner FahrerWerk machen. Hier erwirbst du den Fahrlehrerschein innerhalb von rund 14–16 Monaten, wobei die Ausbildung aus 8 Monaten Theorie, 4 Monaten Praktikum in einer Ausbildungsfahrschule und mehreren Prüfungen besteht. Hinzu kommen dann noch 2–4 Monate Prüfungswartezeit

Wenn auch du den besonderen Beruf des Fahrlehrers ergreifen willst, berät dich FahrerWerk gern.

Einerseits ist die Nachfrage nach Führerscheinen in Deutschland nach wie vor sehr groß. Denn Autos sorgen für maximale mobile Unabhängigkeit und sind für viele Jobs Voraussetzung, sodass sehr viele junge Erwachsene einen Führerschein machen wollen. Andererseits herrscht aktuell ein großer Mangel an Fahrlehrern, sodass die Fahrschulen händeringend nach Nachwuchs suchen, um den Andrang an Interessenten für einen Führerschein zu bewältigen. Zudem gehen in der nächsten Zeit auch immer mehr Fahrlehrer in Rente, sodass viele neue Fahrlehrer eingestellt werden müssen.

Erste Stellenangebote oft bereits vor Ende der Ausbildung

Deshalb sind die Jobchancen für gut ausgebildete, motivierte Fahrlehrer in Deutschland sehr gut. So haben viele Fahrlehrer-Anwärter, die sich noch in der Fahrlehrer-Ausbildung zum Fahrlehrer Klasse B befinden, bereits vor ihrem Abschluss eine Festanstellung in Aussicht. Dabei erhöhen Zusatzqualifikation, wie zusätzliche Fahrlehrerscheine für die Klasse A (Motorrad), Klasse CE (Lkw oder Klasse DE (Bus) die Chancen auf eine Anstellung beim Traumarbeitgeber.

Auch wenn die Technik stetig voranschreitet und zu selbstfahrenden Autos geforscht wird, können Fahrlehrer nicht ersetzt werden und werden auch in Zukunft noch dringend gebraucht. Auch wenn sich das autonome Fahren etablieren sollte, ist die mobile Gesellschaft auf Fahrkenntnisse der Fahrer und entsprechend auf Fahrlehrer angewiesen. Obwohl Flugzeuge schon lange automatisiert fliegen können, absolvieren Piloten immer noch eine fundierte Ausbildung – und das wird bei Autos genauso sein.

Du musst dir also keine Sorgen machen, dass eines Tages keine Fahrlehrer mehr gebraucht werden. Selbst in Zeiten selbstfahrender Autos wird weiter ein Führerschein benötigt werden, der durch ausgebildete Fahrlehrer erworben werden muss. Denn jeder Fahrzeugführer muss trotz Fahrerassistenzsystemen letztendlich zumindest im Notfall wissen, wie man die Technik selbst verwendet. Vielleicht wird im Laufe der Zeit die Fahrlehrer-Ausbildung an sich entwickelnde Technologien angepasst, wegfallen wird sie nicht. Vermutlich werden die komplexen Fahrerassistenzsysteme sogar noch dafür sorgen, dass die Ausbildung noch umfangreicher ausfallen wird.

Betrachtet man die derzeitigen Technologien, kommen zum Beispiel Einparkhilfen dem autonomen Fahren bereits sehr nahe. Trotzdem sollten Fahrschüler nicht nur im Umgang mit den Einparkhilfen geschult werden, sondern auch das manuelle Einparken zumindest mal ausprobiert haben. Denn natürlich kann jedes technische System auch mal ausfallen.

Bereits jetzt werden die Inhalte der Fahrlehrer-Ausbildung bei anerkannten Ausbildungsstätten wie unserem Kooperationspartner FahrerWerk an aktuelle Entwicklungen angepasst. So müssen Fahrlehrer sowohl ältere Technik beherrschen als auch über den modernen E-Antrieb oder Assistenzsysteme Bescheid wissen. Fahrlehrer von heute werden sicher in Zukunft nicht vom autonomen Fahren komplett abgelöst.

Nach dem Bestehen der Fachkundeprüfungen zum Abschluss der theoretischen Ausbildung an einer staatlich anerkannten Fahrlehrerausbildungsstätte bekommst du zuerst eine befristete Fahrlehrererlaubnis, die erst mal für 2 Jahre gilt. Damit darfst du während deiner praktischen Ausbildung bereits Fahrschüler unterweisen. Allerdings hast du die Pflicht, ein Berichtsheft über deine praktische Ausbildung zu führen.

Das Berichtsheft eines Fahrlehrers muss in Zeitabschnitte von einer Woche eingeteilt und sehr sorgfältig ausgefüllt werden. Zudem muss du es wöchentlich und zusätzlich noch einmal nach Abschluss der Ausbildung vom Ausbildungsfahrlehrer und vom Inhaber oder verantwortlichen Leiter der Ausbildungsfahrschule abzeichnen lassen. Das Fahrlehrer-Berichtsheft ist also ein wichtiges Dokument im Rahmen deiner Fahrlehrer-Ausbildung.

Die Kosten für eine Fahrlehrer-Ausbildung sind von verschiedenen Faktoren abhängig, wie zum Beispiel von deinen bisherigen Qualifikationen. Deshalb fallen die Kosten individuell unterschiedlich aus. Wende Dich einfach an eine anerkannte Fahrlehrerschule wie unseren Kooperationspartner FahrerWerk und lass dich darüber informieren, welche Kosten in deinem Fall auf dich zukommen.

FahrerWerk informiert dich auch zu den Möglichkeiten der Finanzierung deiner Fahrlehrerausbildung, wie Ratenzahlung, Meister-Bafög, staatliche Förderungen oder Subventionen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch die Finanzierung durch einen Bildungsgutschein und eine Kostenübernahme durch die Bundesagentur für Arbeit möglich. Als ehemaliger Zeitsoldat gibt es noch mal zusätzliche Fördermöglichkeiten, wie die Finanzierung durch den Berufsförderungsdienst der Bundeswehr (BFD).

Zur Fahrlehrer-Ausbildung gehört auch eine Praxisphase, die allgemeinsprachlich als Praktikum bezeichnet wird. Nach der 8-monatigen theoretischen Fahrlehrerausbildung in der Fahrlehrerausbildungsstätte findet eine schriftliche und eine mündliche Fachkundeprüfung statt. Wurden diese Prüfungen bestanden, erhältst du einen befristeten Fahrlehrerschein, mit dem du in die Praxisphase (Praktikum) eintreten kann.

Wo wird das Praktikum der Fahrlehrer-Ausbildung absolviert?

Das Praktikum kann nur in einer anerkannten Ausbildungsfahrschule absolviert werden. Dazu muss der Inhaber der Fahrschule eine spezielle Qualifikation als Ausbildungsfahrlehrer erworben haben. Auch der Fahrlehrer, der dich während des Praktikums coacht, muss eine Zusatzqualifikation als Ausbildungsfahrlehrer haben.

Da Fahrlehrer Mangelware sind, ist es für die Fahrlehrer-Anwärter nicht schwer, eine Ausbildungsfahrschule zu finden, wo sie nach einer kurzen Einarbeitungszeit und der vorgeschriebenen Hospitation gleich eigene Fahrschüler betreuen und in den Berufsalltag eines Fahrlehrers eingearbeitet werden.

Wie läuft das Praktikum in der Fahrlehrer-Ausbildung ab?

Die Praxisphase in Form eines Praktikums wird in einer Ausbildungsfahrschule abgeleistet, wo du den regulären Fahrschulbetrieb hautnah kennenlernst und dein theoretisch erworbenes Wissen in der Praxis anwenden lernst. Nach einer kurzen Eingewöhnungsphase unterrichtest du während dieses Praktikums im Rahmen deiner Fahrlehrer-Ausbildung eigenständig deine eigenen Fahrschüler. Du erteilst Theorie-Unterricht, leitest Fahrstunden und begleitest die Fahrschüler zur praktischen Fahrprüfung.

Während des Praktikums der Fahrlehrer-Ausbildung steht dir die ganze Zeit ein erfahrener Ausbildungsfahrlehrer zur Seite, der dich mit Rat und Tat unterstützt und dir immer wieder Feedback gibt. Das Praktikum ist also einfach der praktischen Teil deiner Fahrlehrer-Ausbildung, wobei du als Auszubildender natürlich noch ganz andere Rechte und mehr Verantwortung als ein normaler Praktikant hast.

Das Praktikum im Rahmen deiner Fahrschullehrer-Ausbildung wird zweimal durch eine mehrtägige sogenannte „pädagogischen Reflexion“ in der Fahrlehrerausbildungsstätte unterbrochen. Hierbei sollst du dich mit anderen Fahrlehrer-Anwärtern über die Erfahrungen während des Praktikums austauschen und diese reflektieren, um noch mehr persönlichen Gewinn aus dem Praktikum zu ziehen.

Während des Praktikums musst du wie in anderen Ausbildungen ein Berichtsheft führen, das zum Schluss bei der zuständigen Behörde eingereicht werden muss. Es ist sehr wichtig, das Berichtsheft ordentlich zu führen, da du dich damit für die Lehrproben anmeldest, um deine Fahrschul-Ausbildung nach dem Praktikum endlich abschließen zu können.

Seit dem 01. Januar 2018 gilt das neue Fahrlehrergesetz, wodurch die Fahrlehrer-Ausbildung neu geregelt wurde. Hierin wurden auch die aktuellen Voraussetzungen für die Ausbildung festgelegt, die wie folgt lauten:

(1) Die Fahrlehrerlaubnis wird erteilt, wenn

  1. der Bewerber das 21. Lebensjahr vollendet hat,
  2. der Bewerber geistig und körperlich geeignet ist,
  3. der Bewerber fachlich und pädagogisch geeignet ist,
  4. gegen den Bewerber keine Tatsachen vorliegen, die ihn für den Fahrlehrerberuf als unzuverlässig erscheinen lassen,
  5. der Bewerber mindestens eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten
    Lehrberuf oder eine gleichwertige Vorbildung besitzt,
  6. der Bewerber im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse ist, für die die Fahrlehrerlaubnis
    erteilt werden soll,
  7. der Bewerber seit mindestens drei Jahren die Fahrerlaubnis der Klasse B und, sofern die Fahrlehrerlaubnis zusätzlich für die Klasse A, CE oder DE erteilt werden soll, jeweils auch zwei Jahre die Fahrerlaubnis der Klasse A2, CE oder D besitzt,
  8. der Bewerber innerhalb der letzten drei Jahre vor Erteilung der Fahrlehrerlaubnis nach § 7 zum Fahrlehrer ausgebildet worden ist,
  9. der Bewerber eine Prüfung nach § 8 bestanden hat und
  10. der Bewerber über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse
    der deutschen Sprache verfügt.

Die Themen, die während der Fahrlehrer-Ausbildung gelehrt werden, heißen Kompetenzbereiche und sind durch die Anlage 1 der Fahrlehrer-Ausbildungsverordnung (FahrlAusbVO) vorgegeben. Dabei orientieren sich anerkannte Fahrlehrerausbildungsstätten wie unser Kooperationspartner FahrerWerk möglichst eng an den Kompetenzbereichen der Fahrlehrer-Ausbildung und bereiten die einzelnen Themen interessant auf, sodass du besonders gut auf die Fahrlehrerprüfungen vorbereitet wirst. Nachfolgend findest du die Kompetenzbereiche der Fahrlehrer-Ausbildung BE im Überblick:

 

Kompetenzbereich „Verkehrsverhalten“

Kompetenz BE-1 – Fahreignung, Fahrtüchtigkeit und Fahrverhalten
Fahrlehrer der Klasse BE kennen psychische und physische Einflussfaktoren auf die Fahreignung, die Fahrtüchtigkeit und das Fahrverhalten sowie die entsprechenden rechtlichen Vorschriften und können diese erläutern.

Kompetenz BE-2 – Heterogenität im Straßenverkehr
Fahrlehrer der Klasse BE sind zur Übernahme der Perspektive anderer Verkehrsteilnehmer in der Lage und können die individuellen Besonderheiten anderer Verkehrsteilnehmer erläutern sowie die erforderliche Anpassung des eigenen Fahrverhaltens begründen.

Kompetenz BE-3 – Verkehrswahrnehmung und Gefahrenvermeidung
Fahrlehrer der Klasse BE können die Komponenten der Verkehrswahrnehmung und Gefahrenvermeidung bezüglich des Fahrens von Pkw und Pkw-Gespannen erläutern und Verkehrs-situationen mit Blick auf Gefahren und Verhaltensmöglichkeiten beurteilen.

Kompetenz BE-4 – Partnerschaftliches Verhalten
Fahrlehrer der Klasse BE können die Notwendigkeit und die Vorteile eines durch Vorsicht, Rücksicht und Partnerschaft geprägten Verkehrsverhaltens begründen und diese Aspekte im Rahmen ihres eigenen Verkehrsverhaltens sowie ihrer beruflichen Tätigkeit anwenden.

Kompetenz BE-5 – Fahraufgaben
Fahrlehrer der Klasse BE kennen die verschiedenen Fahraufgaben im Straßenverkehr und können diese hinsichtlich ihrer Verhaltensanforderungen sowie ihrer sicheren Durchführung mit Pkw und Pkw-Gespannen erläutern. Sie können die Fahraufgaben selbst fehlerfrei absolvieren und die Durchführung von Fahraufgaben kriteriengeleitet beurteilen.

Kompetenz BE-6 – Fahrkompetenzdefizite und Unfälle
Fahrlehrer der Klasse BE kennen die wesentlichen Fahrkompetenzdefizite und Fahrverhaltensbesonderheiten von Fahrern unterschiedlicher Altersgruppen und Expertisegrade. Sie können typische Unfälle dieser Gruppen analysieren.

Kompetenz BE-7 – Mobilitätsverhalten
Fahrlehrer der Klasse BE können Trends des Mobilitätsverhaltens in Deutschland beschreiben und Maßnahmen zur umweltschonenden und nachhaltigen Mobilitätsgestaltung erläutern.

Kompetenzbereich „Recht“

Kompetenz BE-1 – Rechtssystematik
Fahrlehrer der Klasse BE können die Struktur und die Funktion des Rechtssystems beschreiben.

Kompetenz BE-2 – Verkehrsrechtliche Vorschriften und angrenzende Rechtsgebiete
Fahrlehrer der Klasse BE können die relevanten Vorschriften des Straßenverkehrsrechts erläutern und diese anwenden, um beispielhafte Fallkonstellationen zu bearbeiten. Sie können die für den Straßenverkehr relevanten Grundlagen des Sozialrechts und des Steuerrechts beschreiben.

Kompetenzbereich „Technik“

Kompetenz BE-1 – Technische Grundlagen
Fahrlehrer der Klasse BE kennen den grundlegenden Aufbau und die Funktionsweise der wesentlichen technischen Bestandteile von Personenkraftwagen und Anhängern sowie die entsprechenden rechtlichen Vorschriften und können diese beschreiben. Dies gilt insbesondere für sicherheitsbedeutsame und umweltschutzrelevante Bestandteile.

Kompetenz BE-2 – Fahrphysik
Fahrlehrer der Klasse BE können fahrphysikalische Grundlagen des Fahrens mit Pkw und Pkw-Gespannen erläutern und auf dieser Basis das Fahrverhalten dieser Fahrzeuge analysieren.

Kompetenz BE-3 – Technische Aspekte umweltschonenden Fahrens
Fahrlehrer der Klasse BE kennen die wesentlichen Merkmale einer umweltschonenden Fahrweise für Pkw; sie können diese erläutern und selbst anwenden.

Kompetenz BE-4 – Fahrerassistenzsysteme und automatisiertes Fahren
Fahrlehrer der Klasse BE können die grundlegende Funktion und die Einsatzmöglichkeiten von Fahrerassistenzsystemen beschreiben sowie deren Vorteile und Nachteile erläutern. Dies gilt insbesondere für sicherheitsbedeutsame Fahrerassistenzsysteme. Weiterhin können sie die Grundlagen des automatisierten Fahrens und die Auswirkungen auf den Fahrlehrerberuf beschreiben.

Kompetenzbereich „Unterrichten, Ausbilden und Weiterbilden“

Kompetenz 1 – Grundlagen der Fahranfängervorbereitung:
Fahrlehrer kennen die vielfältigen Lehr-Lernformen und Prüfungsformen im System der Fahranfängervorbereitung sowie die mit ihnen verbundenen Ziele, Inhalte und rechtlichen Rahmenbedingungen. Sie kennen insbesondere die Ziele, die Inhalte und die rechtlichen Rahmenbedingungen der Fahrschulausbildung, können sie erläutern sowie ihren Theorieunterricht und ihre Fahrpraktische Ausbildung daran ausrichten.

Kompetenz 2 – Gestaltung des Theorieunterrichts:
Fahrlehrer können die Bestandteile und Erwerbsverläufe von Fahrkompetenz beschreiben. Weiterhin kennen sie Lehrfunktionen (Motivation, Information, Informationsverarbeitung, Speichern und Abrufen, Anwendung und Transfer, Steuerung und Kontrolle), Möglichkeiten der Verzahnung von Theorieunterricht und Fahrpraktischer Ausbildung sowie Qualitätskriterien guten Theorieunterrichts. Sie können Lehrfunktionen, Verzahnungsmöglichkeiten und Qualitätskriterien erläutern sowie bei der Planung und Durchführung von Theorieunterricht anwenden.

Kompetenz 3 – Gestaltung der Fahrpraktischen Ausbildung:
Fahrlehrer kennen – aufbauend auf den Bestandteilen und Erwerbsverläufen von Fahrkompetenz – Möglichkeiten der Verzahnung von Fahrpraktischer Ausbildung und Theorieunterricht sowie die Qualitätskriterien guter Fahrpraktischer Ausbildung. Sie können die Verzahnungsmöglichkeiten und Qualitätskriterien erläutern sowie bei der Planung und Durchführung der Fahrpraktischen Ausbildung anwenden.

Kompetenz 4 – Grundlagen des Fahrlehrerberufs:
Fahrlehrer kennen die vielfältigen Tätigkeitsfelder ihres Berufes sowie die damit verbundenen Anforderungen und Weiterbildungsmöglichkeiten. Weiterhin kennen sie berufliche Belastungs- und Stressfaktoren sowie die Möglichkeiten zur Stressprävention.

 

Kompetenzbereich „Erziehen“

Kompetenz 1 – Berücksichtigung personeller, sozialer und kultureller Lernbedingungen:
Fahrlehrer kennen typische personelle, soziale und kulturelle Lernbedingungen von Fahrschülern, können sie erläutern sowie im Theorieunterricht und in der Fahrpraktischen Ausbildung berücksichtigen.

Kompetenz 2 – Vermittlung von Verkehrssicherheitseinstellungen:
Fahrlehrer kennen die Prozesse des Einstellungserwerbs und die Methoden der Einstellungsveränderung. Sie können diese Prozesse und Methoden erläutern sowie bei der Planung und Durchführung von Theorieunterricht und Fahrpraktischer Ausbildung berücksichtigen.

Kompetenzbereich „Beurteilen“

Kompetenz 1 – Förderorientierte Lernstands- und Lernverlaufsbeurteilung:
Fahrlehrer können Lernvoraussetzungen, Lernprozesse und Lernergebnisse von Fahrschülern beurteilen und die Ergebnisse der Beurteilung zur individuellen Förderung und Beratung bezüglich des weiteren Lernwegs verwenden.



Als Fahrlehrer trägst du viel Verantwortung. Denn das immer höhere Verkehrsaufkommen stellt eine immer größere Herausforderung für die Verkehrsteilnehmer dar. So musst du als Fahrlehrer den Fahrschülern nicht nur die Verkehrsregeln beibringen, sondern auch einen umsichtigen Fahrstil vermitteln. Denn die Fahrschüler sollen zu sicheren, rücksichtsvollen, verantwortungs- und umweltbewussten Verkehrsteilnehmern gemacht werden.

Damit du als Fahrlehrer nach der Ausbildung dazu in der Lage bist, gibt es einen Rahmenplan für die Fahrlehrerausbildung an Fahrlehrerausbildungsstätten als Anlage 1 der Fahrlehrer-Ausbildungsverordnung. Dabei orientieren sich anerkannte Fahrlehrerschulen wie unser Kooperationspartner FahrerWerk streng an diesem Rahmenplan, um die Fahrlehrer-Ausbildung möglichst zielgerichtet zu gestalten. Denn im Rahmenplan sind alle Kompetenzbereiche und ihre wichtigen Inhalte exakt aufgeführt.

Wenn du genauer wissen willst, welche Vorgaben es für die Fahrlehrer-Ausbildung gibt, findest du hier den Rahmenplan für die Fahrlehrerausbildung an Fahrlehrerausbildungsstätten (https://www.gesetze-im-internet.de/fahrlausbv/anlage_1.html).

Die Fahrlehrer-Ausbildungsordnung regelt die Ausbildung von Fahrlehrern in Deutschland und muss bei der Gestaltung der Ausbildungsgänge und von Zusatzqualifikationen zugrunde gelegt werden. Sie beinhaltet 4 Paragraphen und 4 Anlagen.

Die 4 Paragraphen regeln folgende Bereiche:

  • 1 Ort und Ablauf der Ausbildung
  • 2 Fahrlehrerausbildungsstätte
  • 3 Ausbildungsfahrschule
  • 4 Einweisungsseminar

In der Anlage Fahrlehrer-Ausbildungsordnung sind folgende Hinweise zu finden:

  • Anlage 1: Rahmenplan für die Fahrlehrerausbildung an Fahrlehrerausbildungsstätten
  • Anlage 2: Qualitätskriterien für die Fahrschulausbildung
  • Anlage 3: Musterplan und Unterrichtsverteilung im Lehrpraktikum
  • Anlage 4: Rahmenplan für die Einweisung der Ausbildungsfahrlehrer und der Inhaber beziehungsweise der für die verantwortliche Leitung von Ausbildungsfahrschulen bestellten Personen

Zum Nachlesen der Inhalte findest Du hier die gesamte Fahrlehrer-Ausbildungsordnung (https://www.gesetze-im-internet.de/fahrlausbv/BJNR001500018.html)

Laut § 6 Abs. 2 des Gesetz über das Fahrlehrerwesen darf ein Fahrlehrer täglich nur so lange praktischen Fahrstunden begleiten, so lange er die Verantwortung für die Ausbildungsfahrt übernehmen und seine Fahrschüler sachgerecht unterrichten kann. Laut § 2 Abs. 15 des Straßenverkehrsgesetzes darf die tägliche Gesamtdauer des praktischen Fahrunterrichts einschließlich Prüfungsfahrten höchstens 495 Minuten betragen. Das sind insgesamt maximal 11 Fahrstunden à 45 Minuten. Inklusive Theorieunterricht, Bürotätigkeit, Anwesenheit bei Theorieprüfung etc. darf ein Fahrlehrer nicht über 10 Stunden Arbeitszeit pro Tag kommen. Dabei muss diese Gesamtdauer durch angemessen lange Pausen unterbrochen werden, um Erholung zu gewährleisten.

Bei anerkannten Fahrlehrerausbildungsstätten wie unser Kooperationspartner FahrerWerk sind alle angebotenen Weiterbildungen 100% förderfähig. Die Förderung kann beispielsweise über die Agentur für Arbeit, das JobCenter, die Rentenversicherung, die Berufsgenossenschaften oder den Berufsförderungsdienst der Bundeswehr erfolgen.

Agentur für Arbeit / Jobcenter

Eine Förderung über Agentur für Arbeit / Arbeitsamt oder das Jobcenter ist möglich, wenn du arbeitssuchend bist oder der Verlust deines Arbeitsplatzes droht. Die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter prüft dafür vorab, ob du die persönlichen Voraussetzungen für eine Förderung erfüllst und einen Bildungsgutschein erhältst.

Die wichtigsten Kriterien für die Bewilligung einer Förderung sind deine Fähigkeiten und Vorkenntnisse, dein beruflicher Werdegang, deine Mobilitätsbereitschaft und die Nachfrage am Arbeitsmarkt für Arbeitnehmer mit der angestrebten Qualifikation, die sowohl beim Fahrlehrer als auch beim Berufskraftfahrer sehr hoch ist. Einen Rechtsanspruch auf einen Bildungsgutschein hat man nicht, sondern die Erteilung liegt im Ermessen der Behörde.

Wird die Bildungsmaßnahme bewilligt, bekommst du einen Bildungsgutschein, mit dem die Bundesagentur für Arbeit die Kostenübernahme für die entsprechende Maßnahme und gegebenenfalls die Fortzahlung des Arbeitslosengeldes zustimmt. Du solltest beachten, dass der Bildungsgutschein nur für bestimmte Bildungsziele dient und sowohl zeitlich als auch regional begrenzt gültig ist. Deshalb solltest du den Bildungsgutschein unbedingt innerhalb des Gültigkeitszeitraums bei FahrerWerk vorlegen. Sonst musst du dich um eine Fristverlängerung bemühen, der nicht immer zugestimmt wird.

Berufsförderungsdienst der Bundeswehr (BFD)

Wer nach dem Verlassen der Bundeswehr zum Ende der Dienstzeit in den zivilen Arbeitsmarkt zurückkehren will, der kann sich vom Berufsförderungsdienst der Bundeswehr (BFD) unterstützen lassen. Sowohl die Fahrlehrer-Ausbildung als auch die Berufskraftfahrer-Ausbildung sind durch den Berufsförderungsdienst förderbar, wobei die Abrechnung der Weiterbildung auf Wunsch bei FahrerWerk auch direkt mit dem BFD erfolgen kann, sodass du dich voll und ganz auf deine berufliche Zukunft konzentrieren kannst.

Berufsgenossenschaft / Unfallkasse

Auch eine Förderung durch die Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse ist unter bestimmten Umständen möglich – zum Beispiel nach einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit. Denn in diesem Fall steht dein Unfallversicherungsträger dafür ein, dir die Rückkehr an deinen Arbeitsplatz zu ermöglichen. Sollte dies nicht möglich sein, unterstützt sie dich bei der beruflichen Neuorientierung mit der Förderung einer Weiterbildung oder Umschulung zur individuellen Wiedereingliederung. Bevorzugt gefördert werden Berufe, die auf deiner bisherigen Tätigkeit aufbauen oder zu deiner gesundheitlichen Situation passen. FahrerWerk arbeitet mit den zuständigen Unfallversicherungsträgern zusammen, um dir einen Weg in einen neuen Job zu ermöglichen.

Deutsche Rentenversicherung

Kann der bisherigen Beruf aufgrund gesundheitlicher Probleme nicht mehr ausgeübt werden, ist unter Umständen auch die Deutsche Rentenversicherung zuständig. Sie fördert Weiterbildungen und Umschulungen von zertifizierten Bildungseinrichtungen wie FahrerWerk mit den „Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben“. Dabei wird die Auswahl der optimalen Bildungsmaßnahme individuell auf deine Situation abgestimmt. Für welche Weiterbildung oder Umschulung die Förderung genehmigt wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie bisherige Tätigkeiten, Eignung, Neigung usw. Aber auch die Zukunftsaussichten sind wichtig, weshalb unsere Ausbildungen zum Fahrlehrer oder Berufskraftfahrer gerne gefördert werden.

Als Fahrlehrer hast du verschiedene Aufgaben. Du musst beispielsweise die Unterrichtsstunden organisieren, den Fahrschülern den Lehrstoff in den theoretischen und praktischen Fahrstunden vermitteln, die Fortschritte, Lernschwächen und Probleme einzelner Schüler notieren und ihnen helfen, die Führerscheinprüfungen erfolgreich zu bestehen.

Im Theorieunterricht erklärst du den Fahrschülern, wie sie sich im Straßenverkehr verhalten und welche Straßen- und Verkehrsregeln sie beachten müssen. Zudem erläuterst du ihnen die Funktionsweise der Fahrzeugen und beantwortest aufkommende Fragen. Mithilfe des Theorieunterrichts und der zur Verfügung gestellten Lernsoftware sollen die Fahrschüler optimal auf die theoretische Fahrprüfung vorbereitet werden.

Der Praxisunterricht findet im Auto statt. Als Fahrlehrer begleitest du den Fahrschüler im Straßenverkehr und hilfst ihm, sein theoretisches Wissen in der Praxis anzuwenden. Du beobachtest den Fahrschüler und den Verkehr und greifst, wenn nötig, mithilfe der Doppelpedal-Brems-Einrichtung auf der Beifahrerseite ein. Dabei bringst du dem Fahrschüler ein sicheres Manövrieren im Verkehr genauso bei wir das Einparken, Bremsen, Anfahren mit gezogener Handbremse und vieles mehr. Letztendlich triffst du als Fahrlehrer auch die Entscheidung, ob der Fahrschüler fit für die praktische Fahrprüfung ist und begleitest ihn letztendlich auch zu dieser Prüfung. Besteht er die Prüfung, ist das auch dein Verdienst – und das fühlt sich jedes Mal gut an.

Während der Fahrlehrer-Ausbildung Kl. BE müssen insgesamt 5 Prüfungen absolviert werden. Wird ein Prüfungsteil nicht bestanden, kann er zweimal wiederholt werden. Erst wenn du alle Prüfungen bestanden hats, bekommst du den unbefristeten Fahrlehrerschein ausgehändigt. Dabei bereiten dich qualifizierte Fahrlehrerschulen wie unser Kooperationspartner FahrerWerk durch Nutzung erfahrener Dozenten, moderner Medien und innovativer Lernsoftware optimal auf die Prüfungen vor.

Die 5 Fahrlehrerprüfungen für den Grundlehrgang im Überblick

Die erste Prüfung findet schon während der ersten theoretischen Ausbildungsphase in der Fahrlehrerausbildungsstätte statt. Die zweite und die dritte Prüfung schließen den theoretischen Teil der Fahrlehrer-Ausbildung ab und die vierte und fünfte Prüfung den praktischen Teil:

  1. Fahrpraktische Prüfung: Bei der fahrpraktischen Prüfung musst du beweisen, dass du ein Kraftfahrzeug der Kl. BE vorschriftsmäßig, sicher und gewandt durch den Straßenverkehr lenken kannst.
  2. Schriftliche Fachkundeprüfung: Bei der schriftlichen Fachkundeprüfung musst du in einer Klausur 4 Aufgaben in Aufsatzform handschriftlich bearbeiten. Dazu hast du 5 Stunden Zeit.
  3. Mündliche Fachkundeprüfung: Bei der mündlichen Fachkundeprüfung musst du vor einem Prüfungsausschuss verschiedene Fragen mehreren Wissensgebiete aus dem Fahrlehrerbereich beantworten.
  4. Theoretische Lehrprobe: Bei der theoretischen Lehrprobe hältst du den Theorieunterricht vor den Fahrschülern, während ein Prüfer anwesend ist.
  5. Praktische Lehrprobe: Für die praktische Lehrprobe gibst du einem Fahrschüler nach deiner Wahl eine Fahrstunde, während die Mitglieder der Prüfungskommission auf der Rückbank mitfahren.

Manche Fahrlehrerfortbildungen sind für Fahrlehrer verpflichtend:

Alle 4 Jahre muss jeder Fahrlehrer an einer Fortbildung teilnehmen, die entweder 3 Tage am Stück oder 4 Tage nach frei gewählter Verteilung umfassen muss. Die Lehrgänge dürfen maximal 36 Teilnehmer haben. Verstößt ein Fahrlehrer zweimal gegen die Fortbildungspflicht, kann seine Fahrlehrererlaubnis widerrufen werden.

Hat der Fahrlehrer zudem eine Seminarerlaubnis nach § 31 Abs.1 oder § 31a Abs. 1, muss er darüber hinaus alle 2 Jahre an einer 1-tägigen Fortbildung von mindestens 8 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten teilnehmen, wo es um Inhalte und Methoden der Seminardurchführung geht. An diesen Lehrgängen dürfen maximal 16 Fahrlehrer teilnehmen und bei einem zweimaligen Verstoß gegen die Fortbildungspflicht kann die Seminarerlaubnis widerrufen werden.

Ausnahmen von den Regeln der Fahrlehrerfortbildungen

Bezüglich der allgemeinen Pflichtfortbildung für alle Fahrlehrer gibt es einige Ausnahmen zu den genannten Regeln:

  • wenn der Bewerber eine andere Ausbildung oder Berufstätigkeit von ausreichender Länge nachweist, die ihm den Erwerb der notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten ganz oder überwiegend ermöglicht.
  • wenn der Bewerber eine andere Tätigkeit von ausreichender Länge beweisen kann, die ihm den Erwerb der für einen Fahrschulleiter nötigen Fertigkeiten und Erfahrungen ermöglicht.
  • wenn der Bewerber einen Nachweis erbringt, dass er die erforderlichen Kenntnisse auf andere Weise erworben hat.

Um Fahrlehrer zu werden, musst du zuerst immer den Grundlehrgang Klasse BE zum Pkw-Fahrlehrer absolvieren. Dieser besteht aus zwei Ausbildungsstufen.

Erste Ausbildungsstufe: Theorie in 8 Monaten

In der ersten Stufe der Fahrlehrer-Ausbildung findet zunächst eine 1-monatige Einführung statt, wo du alles zum Ablauf der Ausbildung lernst und in einer 2-wöchigen Hospitation in einer Ausbildungsfahrschule erste Einblicke in den Alltag eines Fahrlehrers bekommst. Anschließend findet die Theorieausbildung in einer anerkannten Fahrlehrerausbildungsstätte wie unserem Kooperationspartner FahrerWerk statt. Hier werden folgende Themen behandelt: Verkehrsverhalten und Fahren, Recht, Technik, Umweltschutz und Verkehrspädagogik. In diese Ausbildungsstufe fallen eine fahrpraktischen Prüfung sowie eine mündlichen und schriftlichen Fachkundeprüfung der Fachkunde. FahrerWerk unterstützt dich mit modernsten Medien und innovativer Lernsoftware, die Prüfung mit Bravour zu bestehen. Nach der bestandenen Prüfung bekommst du zunächst den weißen Fahrlehrerschein, der zwei Jahre gültig ist und Voraussetzung für die zweite Ausbildungsstufe.

Zweite Ausbildungsstufe: Praxis in 4 Monaten

In der zweiten Stufe der Fahrlehrer-Ausbildung arbeitest du schon als Fahrlehrer in einer Ausbildungsfahrschule. Dort unterrichtest du die Fahrschüler in Theorie und Praxis. Vorgesehen sind mindestens 20 Unterrichtsstunden und maximal 40 Unterrichtsstunden à 45 Minuten pro Woche. Diese Ausbildungsphase wird von einem erfahrenen Ausbildungsfahrlehrer begleitet und mit einer theoretischen und einer praktischen Lehrprobe abgeschlossen. Hast du die zweite Ausbildungsstufe bestanden, erhältst du den unbefristeten gelben Fahrlehrerschein und kannst jetzt ganz normal als Fahrlehrer arbeiten. So hast du mit FahrerWerk den Berufseinstieg als Fahrlehrer schnell geschafft!

Wer als Fahrlehrer selbst Fahrschüler ausbilden will, braucht eine Fahrlehrerlaubnis. Dabei muss zunächst die Grundfahrlehrerlaubnis für Pkw (Kl. BE) erworben werden, anschließend können in speziellen Erweiterungslehrgängen auch noch die Fahrlehrererlaubnisse für die Klasse A (Motorrad), die Klasse CE (Lkw) und die Klasse DE (Bus) erworben werden.

Mindestalter, Eignung, Vorbildung, um Fahrlehrer zu werden

Um Fahrlehrer zu werden, sind allerdings verschiedene Voraussetzungen zu erfüllen:

Mindestalter: Um die Fahrlehrerlaubnis zu erhalten, musst du mindestens 21 Jahre alt sein. Dabei kannst du die Ausbildung aber schon vor Vollendung des 21. Lebensjahres beginnen. Manchmal lässt die zuständige Straßenverkehrsbehörde auch Ausnahmen vom Mindestalter zu – bei Bedarf einfach mal nachfragen.

Eignung: Nach dem Fahrlehrergesetz musst du geistig, körperlich und fachlich geeignet sowie persönlich zuverlässig sein, um eine Fahrlehrer-Ausbildung absolvieren zu dürfen. Die geistige und körperliche Eignung beweist du durch ein ärztliches Attest, die persönliche Zuverlässigkeit durch ein Führungszeugnisses von der zuständigen Meldebehörde und die fachliche Eignung durch die Fahrlehrerprüfungen im Rahmen der Ausbildung.

Vorbildung: Um mit der Fahrlehrer-Ausbildung zu starten, brauchst du zudem eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf oder eine als gleichwertig anerkannte Vorbildung, wie die Allgemeine Hochschulreife (Abitur), die Fachgebundene Hochschulreife (Fachabitur), die Fachhochschulreife oder einigen andere Abschlüssen (z. B. Dienstgrad des Unteroffiziers bei der Bundeswehr). Im Zweifelsfalle lässt du dich einfach bei einer anerkannten Fahrlehrerausbildungsstätte wie unserem Kooperationspartner FahrerWerk beraten, ob deine Vorbildung anerkannt werden kann.

Führerscheine als Voraussetzung für die Fahrlehrerscheine

Neben den allgemeinen Voraussetzungen sind für die verschiedenen Fahrlehrerlaubnisse die nachfolgend angegebenen Führerscheine erforderlich:

  • Grundfahrlehrerlaubnis BE: Führerschein BE

* Hier sind auch Führerschein A beschränkt auf leistungsbegrenzte Krafträder bis 25 KW oder Führerschein A2 ausreichend.

Fahrpraxis als Voraussetzung für die Fahrlehrer-Ausbildungen

Zu guter Letzt muss je nach angestrebter Fahrlehrererlaubnis auch noch ein Nachweis über eine bestimmte Zeit der Fahrpraxis erbracht werden:

  • Fahrpraxis für Grundfahrlehrerlaubnis BE: Nachweis, dass innerhalb der letzten 5 Jahre mindestens 3 Jahre Kraftfahrzeuge der Klasse B geführt wurden. Als Nachweis gilt zum Beispiel die Vorlage einer Bescheinigung der Kfz-Haftpflichtversicherung, dass dort in dieser Periode ein eigenes Fahrzeug versichert war, oder eine eidesstattlichen Versicherung, in der die regelmäßige Nutzung eines fremden Kraftfahrzeug versichert wird.
  • Fahrpraxis für Erweiterungen A, CE und DE: Nachweis von 2 Jahren Fahrpraxis in der entsprechenden Klasse. Bei den Klassen CE und DE reicht auch der Nachweis, dass du entsprechende Fahrzeuge ein halbes Jahr hauptberuflich genutzt hast, oder du kannst die Fahrpraxis in diesen beiden Klassen durch eine 60stündige praktische Ausbildung in einer Fahrschule nachweisen.

Um den Fahrlehrer-Beruf zu ergreifen, brauchst du einerseits pädagogische Fähigkeiten und Spaß am Umgang mit überwiegend jungen Menschen. Andererseits musst du dir der großen Verantwortung bewusst sein, die du trägst, wenn du unerfahrenen Fahrschüler die ersten Schritte im Straßenverkehr beibringst.

Neben der individuellen Eignung gibt es deshalb verschiedene gesetzliche Bestimmungen und Regelungen für den Fahrlehrer-Beruf, die du dir am besten bereits vor der Ausbildung ansehen solltest. Dazu gehören das Fahrlehrergesetz (FahrlG), die Fahrlehrer-Ausbildungsordnung (FahrlAusbO), die Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz (FahrlGDV), die Richtlinie für die Durchführung der Ausbildung in einer Ausbildungsfahrschule für die Fahrlehreranwärter (Praktikum) und die Prüfungsordnung für Fahrlehrer (FahrlPrüfO).

Genau diese wichtigen Gesetze und Verordnungen hat die Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e. V. in einer übersichtlichen Broschüre für Fahrlehrer-Anwärter zusammengestellt. Hier findest du diese wichtigen Informationen zum Fahrlehrerberuf (Informationen).

Um Fahrlehrer zu werden, musst du zunächst den Grundlehrgang BE (Pkw) absolvieren. Zusätzlich kannst du auf Wunsch und unter gewissen Voraussetzungen drei weitere Zusatzqualifikationen – ob direkt im Anschluss an den Grundlehrgang oder auch als bereits berufstätiger Fahrlehrer. So hast du noch mehr Abwechslung im Berufsalltag und bessere Einstellungschancen in der Fahrschulbranche. Folgende Zusatzqualifikationen für Fahrlehrer sind möglich:

Erweiterungslehrgang Klasse A (Motorrad)

Wer gerne Motorrad fährt, kann mit dem Erweiterungslehrgang Klasse A sein Hobby zum Beruf machen. Der Erweiterungslehrgang für Motorrad-Fahrlehrer dauert nur 4 Wochen und es werden Themen wie Verkehrsverhalten, Recht, Technik, Umweltschutz und Verkehrspädagogik unterrichtet. Hast du den Erweiterungslehrgang Klasse A erfolgreich abgeschlossen, kannst du Fahrschüler in der Ausbildung von Mofa, Klasse M, A1, A leistungsbegrenzt und A leistungsunbegrenzt unterrichten.

Voraussetzungen für dem Motorrad-Fahrlehrerschein

  • Besitz einer unbefristeten Fahrlehrererlaubnis Klasse BE
  • Mindestens 2 Jahre Fahrpraxis auf nicht leistungsbeschränkten Krafträdern
  • Absolvierung des Erweiterungslehrgang Klasse A
  • Nachweis der fachlichen Eignung in einer Prüfung

Erweiterungslehrgang Klasse CE (Lkw)

Genauso wie die Nachfrage nach Berufskraftfahrern steigt auch die Nachfrage nach Lkw-Fahrlehrern. Die Ausbildung zum Fahrlehrer Klasse CE (Lkw) dauert 2 Monate und umfasst 280 Stunden Unterricht. Auch hier werden Themen wie Verkehrsverhalten, Recht, Technik, Umweltschutz und Verkehrspädagogik unterrichtet. Nach Abschluss des Lehrgangs darfst du Lkw-Fahrschüler in den Klassen C1, C1E, C, CE sowie L und T ausbilden sowie die Aus- und Weiterbildung von Kraftfahrern nach dem BKrFQG durchführen.

Voraussetzungen für dem Lkw-Fahrlehrerschein

  • Besitz einer unbefristeten Fahrlehrererlaubnis Klasse BE
  • Mindestens zwei Jahre Fahrpraxis der Klasse CE/DE oder sechsmonatige hauptberufliche Tätigkeit als Führer der Klasse CE oder 60-Fahrstunden-Lehrgang
  • Absolvierung des Erweiterungslehrgang Klasse CE
  • Nachweis der fachlichen Eignung in einer Prüfung

Erweiterungslehrgang Klasse DE (Bus)

Auch die Nachfrage nach Busfahrern für den Personennah- und Fernverkehr wächst stetig – genauso wie die Nachfrage nach Fahrlehren, die diese Busfahrer ausbilden können. Für die Zusatzqualifikation Klasse DE besuchst du den 2-monatigen Erweiterungslehrgang Klasse DE (Bus). Wenn du bereits den Fahlehrerschein Klasse CE besitzt, verkürzt sich die Ausbildungsdauer auf einen Monat. Auch beim Erweiterungslehrgang Klasse DE werde Themen wie Verkehrsverhalten, Recht, Technik, Umweltschutz und Verkehrspädagogik gelehrt. Als Fahrlehrer Klasse DE darfst du Fahrschüler in den die Klassen D, DE, D1, D1E ausbilden und Aus- und Weiterbildungen von Kraftfahrern nach BKrFQG anbieten.

Voraussetzungen für dem Bus-Fahrlehrerschein

  • Besitz einer unbefristeten Fahrlehrererlaubnis Klasse BE
  • Zweijährige Fahrpraxis (DE) innerhalb der letzten 5 Jahre oder eine sechsmonatige hauptberufliche Tätigkeit als Führer von Bussen der Klasse DE oder Fahrausbildung von 60 Stunden.
  • Absolvierung des Erweiterungslehrgang Klasse DE
  • Nachweis der fachlichen Eignung in einer Prüfung

Wer sich für den Beruf des Fahrlehrers interessiert, der möchte natürlich auch wissen, welches Gehalt ihn erwartet. Dabei hängt das Gehalt zum einen von der Region und zum anderen von der einzelnen Fahrschule ab. Darüber hinaus gilt: Je mehr Qualifikationen ein Fahrlehrer hat, desto mehr Gehalt wird er aushandeln können. Wenn ein Fahrlehrer zum Beispiel mehrere Fahrlehrerscheine hat und neben Pkw auch Lkw-, Motorrad- oder Bus-Fahrschüler unterrichten kann, desto flexibler ist er für die Fahrschule einsetzbar und desto mehr Wert hat er für den Arbeitgeber, was sich in einem höheren Gehalt widerspiegeln kann.

Fahrlehrer-Gehalt während der Ausbildung

Was viele nicht wissen: Bereits während der Fahrlehrer-Ausbildung verdienst du erstes Geld. Wenn du nach der 8-monatigen Theoriephase den weißen befristeten Fahrlehrerschein in Händen hältst, kannst du in der zweiten Ausbildungsphase bei deinem Praktikum in einer Ausbildungsfahrschule schon Geld verdienen, sobald du eine kurze Einarbeitungszeit hinter dir hast. Jetzt kannst du bereits eigene Schüler in Theorie und Praxis unterweisen. Das Gehalt ist zwar noch nicht so hoch, aber dafür befindest du dich ja noch in der Ausbildung. Wichtig zu wissen: Wird die Fahrlehrerausbildung über einen Kostenträger gefördert, musst du das Gehalt dem zuständigen Kostenträger melden, damit es ordnungsgemäß verrechnet wird.

Bietet dir die Ausbildungsfahrschule keine Vergütung an, solltest du sie wechseln. Denn Fahrlehrer sind Mangelware. So gibt es sogar Fahrschulen, die Fahrlehrer-Anwärtern in Ausbildung mit Bonuszahlungen für bestandene Prüfungen ans Unternehmen binden wollen. Auch lassen sie die Fahrlehrer-Anwärter ein Schulungsfahrzeug mit nach Hause nehmen oder stellen ihnen ein Smartphone und Tablet zur Verfügung, um es sowohl geschäftlich als auch privat benutzen zu können.

Fahrlehrer-Gehalt nach der Ausbildung

Hast du die Fahrlehrer-Ausbildung abgeschlossen, solltest du dich nicht nur bei einer Fahrschule bewerben, sondern am besten bei mehreren, um das Gehalt und die Konditionen zu vergleichen. Dann kannst du dir das beste Angebot raussuchen und zuschlagen. Zu erwarten sind je nach Qualifikation, Berufserfahrung, Fahrschule und Region zwischen 2.700 und 3.900 € brutto, wobei meistens kein Festgehalt gezahlt wird, sondern die einzelnen Stunden abgerechnet werden, sodass das Fahrlehrer-Gehalt von Monat zu Monat unterschiedlich hoch ausfällt. Das Gehalt eines Berufsanfängers kann noch etwas darunter liegen und bei einem Eigentümer einer Fahrschule auch mal deutlich darüber. Wer weiß, wohin dich der Beruf des Fahrlehrers noch bringt!?

Die Ausbildung zum Fahrlehrer ist in Deutschland im Fahrlehrergesetz festgelegt. An diesem Gesetz müssen sich alle Ausbildungsstätten orientieren, wenn sie eine Ausbildung zum Fahrlehrer anbieten, sodass die Qualität der Fahrlehrer-Ausbildung gewährleistet wird.

Laut Fahrlehrergesetz darf lediglich derjenige Fahrschüler ausbilden, der eine Fahrlehrerlaubnis hat, deren Erwerb ebenfalls aus dem Fahrlehrergesetz hervorgeht.

Das Fahrlehrergesetz wird durch verschiedene Verordnungen ergänzt, wie die Fahrschüler-Ausbildungsordnung, die Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz, die Fahrlehrer-Ausbildungsordnung und die Fahrlehrer-Prüfungsverordnung.

Paragraphen zur Fahrlehrerausbildung im Fahrlehrergesetz

Abschnitt 1 des FahrlG regelt alle wichtigen Themen zur Fahrlehrer-Ausbdilung:

  • § 1 Erfordernis und Inhalt der Fahrlehrerlaubnis
  • § 2 Voraussetzungen der Fahrlehrerlaubnis
  • § 3 Voraussetzungen für die Erteilung der Fahrlehrerlaubnis bei Inhabern eines Befähigungsnachweises aus einem anderen Staat
  • § 4 Antrag auf Erteilung der Fahrlehrerlaubnis
  • § 5 Antrag auf Erteilung einer Fahrlehrerlaubnis bei Inhabern eines Befähigungsnachweises aus einem anderen Staat nach § 3
  • § 6 Meldepflicht der Inhaber einer Fahrlehrerlaubnis zur vorübergehenden und gelegentlichen Fahrschülerausbildung nach § 3 Absatz 1 Satz 2
  • § 7 Fahrlehrerausbildung
  • § 8 Fahrlehrerprüfung
  • § 9 Anwärterbefugnis
  • § 10 Erteilung der Fahrlehrerlaubnis und der Anwärterbefugnis
  • § 11 Geistige und körperliche Eignung des Fahrlehrers, Prüfung der Zuverlässigkeit
  • § 12 Pflichten des Fahrlehrers und Fahrlehreranwärters, Fahrschülerausbildung
  • § 13 Ruhen und Erlöschen der Fahrlehrerlaubnis
  • § 14 Rücknahme und Widerruf der Fahrlehrerlaubnis
  • § 15 Erteilung einer neuen Fahrlehrerlaubnis
  • § 16 Ausbildungsfahrlehrer und Inhalt der Ausbildung

Beispiel: Voraussetzungen für die Ausbildung laut §2 FahrlG

Eignung: Das Fahrlehrergesetz schreibt vor, dass nur Fahrlehrer werden kann, wer geistig, körperlich und fachlich geeignet und darüber hinaus persönlich zuverlässig ist. Die geistige und körperliche Eignung kann durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden, die Zuverlässigkeit durch ein Führungszeugnis, das bei der zuständigen Meldebehörde beantragt werden kann. Die fachliche Eignung wird bei den verschiedenen Fahrlehrerprüfungen unter Beweis gestellt.

Mindestalter: Um eine Fahrlehrerlaubnis zu bekommen, musst du ein Mindestalter von 21 Jahren haben. Allerdings kannst du mit der Ausbildung vor Vollendung des 21. Lebensjahres starten. In Einzelfällen werden auch Ausnahmen von der Straßenverkehrsbehörde erlaubt. Bei Interesse kannst du bei der Zuständigen Behörde nachfragen.

Vorbildfunktion: Um Fahrlehrer zu werden, brauchst du laut Fahrlehrergesetz eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf oder eine gleichwertige Vorbildung. Als gleichwertige Vorbildung gelten die Allgemeine Hochschulreife (Abitur), die Fachgebundene Hochschulreife (Fachabitur) und die Fachhochschulreife, aber auch einige andere Abschlüsse wie der Dienstgrad des Unteroffiziers bei der Bundeswehr.

Willst du noch mehr wissen, dann findest du hier das komplette Fahrlehrergesetz (https://www.gesetze-im-internet.de/fahrlg_2018/BJNR216210017.html).

Fahrschulen suchen händeringend nach neuen Fahrlehrern. Einerseits zeigt sich beim Personal inzwischen der demografische Wandel und immer mehr Fahrlehrer gehen in Rente. Andererseits wechseln immer wieder Fahrlehrer in andere Tätigkeitsfelder und arbeiten nicht mehr in der Ausbildung von Fahrschülern. Das sind die besten Voraussetzungen für dich, einen reibungslosen Einstieg in den Fahrlehrerberuf zu schaffen. So haben viele Fahrlehreranwärter bereits vor Abschluss ihrer Ausbildung eine feste Stelle in Aussicht.

Voraussetzungen für den Einstieg in den Fahrlehrerberuf

Um als Fahrlehrer Fahrschüler ausbilden zu dürfen, brauchst du eine sogenannte Fahrlehrerlaubnis, wobei das entsprechende Dokument Fahrlehrerschein heißt. Um als Fahrlehrer einzusteigen, reicht der Grundlehrgang für den Fahrlehrerschein Klasse BE. Auf Wunsch kannst du anschließend auch noch Fahrlehrerscheine für die Klassen A (Krafträder), CE (Lkw) und DE (Busse) erwerben.

Für den Fahrlehrerschein Klasse BE musst du bis zur Abschlussprüfung mindestens 22 Jahre alt sein. Zudem ist eine geistige, körperliche und fachliche Eignung notwendig. Um dich für die Ausbildung zum Fahrlehrer zu bewerben, brauchst du deshalb als Nachweis ein ärztliches Attest und ein Führungszeugnis. Deine fachliche Eignung zeigst du dann in den Prüfungen während der Ausbildung.

Als Vorbildung brauchst du einen Hauptschulabschluss mit anschließender Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf oder alternativ das Abitur bzw. die Fachhochschulreife. Zusätzlich muss du je nach Fahrlehrerscheinklasse die Führerscheine A, BE und CE besitzen und über eine ausreichende Fahrpraxis verfügen.

Kannst du alle Voraussetzungen erfüllen, kannst du eine Ausbildung zum Fahrlehrer in einer anerkannten Fahrlehrerausbildungsstätte wie bei unserem Kooperationspartner FahrerWerk beginnen.

Fahrlehrer-Ausbildung – 8 Monate Theorie und 4 Monate Praxis

Um den Einstig in den Fahrlehrerberuf zu schaffen, musst Du eine zweistufige Ausbildung absolvieren und alle Prüfungen erfolgreich bestehen. Doch keine Sorge: Wenn Du einen Prüfungsteil einmal nicht bestehst, kannst du ihn nach einem Monat wiederholen, wobei höchstens zwei Wiederholungen pro Prüfungsteil erlaubt sind.

Die ersten 8 Monate finden in der Fahrlehrerausbildungsstätte statt. Diese Stufe ist der theoretischen Ausbildung gewidmet und wird bei FahrerWerk mit modernster Technik und innovativer Lernsoftware unterstützt. Im dritten Monat findet eine fahrpraktische Prüfung statt, am Ende der 8 Monate eine mündliche und schriftliche Fachkundeprüfung. Wurden alle Prüfungen erfolgreich bestanden, bekommst du einen vorläufigen Fahlehrerschein und kannst damit in die zweite Stufe der Ausbildung einsteigen.

Nach der Theoriestufe folgt ein 4-monatiges Praktikum in einer Ausbildungsfahrschule. Hier bildest du nach einer kurzen Eingewöhnungszeit eigenständig Fahrschüler aus, erteilst theoretischen Unterricht und begleitest deine Fahrschüler zu Prüfungen. Während des Praktikums wirst du von einem erfahrenen Ausbildungsfahrlehrer angeleitet. In der Mitte und am Ende des Praktikums triffst du dich zusätzlich noch mal zu einem Erfahrungsaustausch mit anderen Fahrlehrer-Anwärtern bei FahrerWerk. Die Praxisstufe schließt Du mit einer theoretischen und einer praktischen Lehrprobe ab. Das bedeutet, dass du einmal Theorieunterricht und einmal eine Fahrstunde unter den Augen eines Prüfers durchführen musst. Hast du die Prüfungen bestanden, bekommst du den endgültigen Fahrlehrerschein und kannst richtig in den Beruf einsteigen.

Willst du dich mit einer Fahrschule selbstständig machen, musst du noch weitere Voraussetzungen erfüllen, wie ein betriebswirtschaftliches Seminar besuchen und eine mindestens 2-jährige Anstellung als hauptberuflicher Fahrlehrer vorweisen.

Ausbildungskosten für den Fahrlehrerberuf

Die Kosten für die Fahrschullehrerausbildung sind nicht gesetzlich geregelt, liegen allgemein aber zwischen 10.000 bis 15.000 € für den Theoriekurs und die Praktikumsbesprechung und 1.000 € für Prüfungs- und Nebenkosten. Wie teuer es wirklich wird, hängt unter anderem von deinen Vorkenntnissen ab, denn zum Bestehen der fahrpraktischen Prüfung sind zusätzliche Trainingsfahrten mit einem routinierten Fahrlehrer-Ausbilder zu empfehlen.

Auch spielt es natürlich eine Rolle, wie gut dich die Fahrlehrerausbildungsstätte und die Ausbildungsfahrschule auf die Prüfungen vorbereitet. Unser Kooperationspartner FahrerWerk hat viel Erfahrung in der Ausbildung von Fahrschülern und Fahrlehrern aller Klassen und unterstützt dich mit moderner Technik und Medien, die Prüfungen möglichst bereits im ersten Anlauf zu bestehen. FahrerWerk informiert dich auch zu den verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten. So hast du den Einstieg in den Fahrlehrerberuf schnell geschafft.

Der Ablauf der Fahrlehrerausbildung Kl. BE (Grundlehrgang) orientiert sich an den gesetzlichen Rahmenbedingungen des Fahrlehrergesetzes. Dabei ist die Ausbildung in zwei Stufen unterteilt und dauert normalerweise ein Jahr. Die erste Stufe erfolgt hauptsächlich in einer Fahrlehrerfachschule und ist dem Theorieunterricht gewidmet. Die zweite Stufe findet in einer Ausbildungsfahrschule statt, wo die praktische Fahrlehrerausbildung absolviert wird.

Theoretische Ausbildung in der Fahrlehrerfachschule (8 Monate)

Angelehnt an den Rahmenplan der Fahrlehrerausbildung wirst du in alle wichtigen Themen eingeführt. Dabei ist der erste Monat der Einführung vorbehalten, wo du die Abläufe in der Fahrschule kennenlernst. Entsprechend verbringt du zwei Wochen des Einführungsmonats bereits in der Ausbildungsfahrschule, um einen ersten Einblick in den Berufsalltag eines Fahrlehrers zu bekommen. Ab dem zweiten Monat geht es dann richtig los mit dem Theorieunterricht. Der Unterricht findet in Vollzeit statt und behandelt Themen wie Verkehrsverhalten, Pädagogik, Technik, Recht und Umweltschutz. Hinzu kommt das praktische Fahren, sodass du schon im dritten Monat deiner Ausbildung die „fahrpraktische Prüfung“ absolvieren kannst. Bei dieser Prüfung wird überprüft, ob du einen Pkw vorschriftsmäßig, sicher, gewandt und unter Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen fahren kannst. Denn du sollst später ja deinen Fahrstil an deine Fahrschüler weitergeben, also sollte er natürlich vorbildlich sein. Am Ende der der theoretischen Ausbildung musst du dann noch eine schriftliche und eine mündliche Fachkundeprüfung ablegen.

Praktische Ausbildung in der Ausbildungsfahrschule (4 Monate)

Hast du die Fachkundeprüfungen bestanden, bekommst du einen auf 2 Jahre befristeten Fahrlehrerschein Kl. BE, der auch Anwärterbefugnis oder umgangssprachlich „weißer“ Fahrlehrerschein genannt wird. Mit dem befristeten Fahrlehrerschein darfst du dann mit deinem 4-monatigen Praktikum in einer Ausbildungsfahrschule beginnen und dich im Fahrschulbetrieb bereits an der praktischen Fahrlehrerausbildung beteiligen. Nach einer ersten Eingewöhnungsphase bzw. Hospitation bei erfahrenen Fahrlehrern wirst du dann selbst Fahrschüler ausbilden. Du erteilst Theorieunterricht, führst Fahrstunden mit den Fahrschülern durch und begleitest sie zu ihren Führerschein-Prüfungen. Dabei steht dir ein erfahrener Fahrlehrer als Coach zur Seite, der zuvor sogar eine Berechtigung als Ausbildungsfahrlehrer erworben haben muss.

In der Mitte des Praktikums kehrst du für zwei Tage und am Ende des Praktikums für eine Woche an die Fahrlehrerfachschule zurück, um an einer Pädagogischen Reflexion teilzunehmen und dich mit den anderen Teilnehmern über deine Erfahrungen auszutauschen. Den Abschluss der praktischen Ausbildung bilden verschiedene Lehrprobe, wo du dein Wissen und Können in praktischen Ausbildungssituationen unter Beweis stellen musst. Hast du alle Lehrproben erfolgreich bestanden, bekommst du einen unbefristeten „gelben“ Fahrlehrerschein mit der Fahrlehrerlaubnis Kl. BE.

Die Fahrlehrer-Ausbildung orientiert sich an den Vorgaben im Fahrlehrergesetz und besteht aus zwei Ausbildungsstufen, die zusammen 12 Monate dauern:

In der ersten Stufe erfolgt die theoretische Ausbildung, die insgesamt 8 Monate dauert und mit einer 1-montigen Einführungsphase startet, während der du bereits 2 Wochen in einer Ausbildungsfahrschule hospitierst. Nach erfolgreicher Beendigung dieser Ausbildungsphase bekommst du den sogenannten weißen Fahrlehrerschein, der zwei Jahre befristet ist.

In der zweiten Stufe erfolgt die praktische Ausbildung während eines 4-monatigen Praktikums in einer Ausbildungsfahrschule. Hier unterrichtest du bereits selbst eigene Fahrschüler in Theorie und Praxis, wobei du von einem erfahrenen Ausbildungsfahrlehrer unterstützt wirst. Hast Du die Prüfungen am Ende dieser Phase erfolgreich bestanden, bekommst du einen gelben Fahrlehrerschein, der unbefristet gültig ist.

Zusätzlich sind noch Prüfungswartezeiten von circa 6–8 Wochen einzukalkulieren. Deshalb dauert es ungefähr 14 Monate, bis man letztendlich Fahrlehrer bzw. Fahrlehrerin ist.

Du interessierst dich für den Beruf des Fahrlehrers und fragst dich, wie du Fahrlehrer werden kannst? Lese hier, welche Voraussetzungen für den Fahrlehrer-Beruf gelten und wie die Ausbildung zum Fahrlehrer abläuft, und erfahre hier, was du tun musst, um Fahrlehrer zu werden. Sollte für dich damit die Frage „Wie kann ich Fahrlehrer werden“ nicht eindeutig geklärt sein, kannst du dich auch direkt an unseren Kooperationspartner FahrerWerk wenden, der Fahrlehrer aller Klassen ausbildet.

Einstieg in den Fahrlehrer-Beruf mit Klasse BE (Pkw)

Fahrlehrer werden von den Fahrschulen sehr gesucht, denn immer mehr Fahrlehrer gehen derzeit und in Zukunft in Rente. Deshalb ist die Idee, Fahrlehrer zu werden, auf jeden Fall eine zukunftssichere Berufsentscheidung.

In Deutschland ist die Ausbildung zum Fahrlehrer im Fahrlehrergesetz und verschiedenen Verordnungen geregelt. Hier wurde auch festgelegt, dass ein Fahrlehrer immer mit dem Grundlehrgang BE für Pkw beginnen muss. Anschließend kannst du auch noch Fahrlehrer für Motorrad (Klasse A), Lkw (Klasse CE) und/oder Bus (Klasse DE) werden.

Um Fahrlehrer zu werden, musst Du eine sogenannte Fahrlehrererlaubnis anstreben, die du über eine Ausbildung an einer anerkannten Fahrlehrerfachschule wie FahrerWerk erwerben kannst. Um solch eine Ausbildung beginnen zu können, gibt es verschiedene Voraussetzungen.

Voraussetzungen, um Fahrlehrer zu werden

Um den Fahrlehrerschein der Klasse BE zu bekommen, musst du bis zu deiner Abschlussprüfung ein Mindestalter von 22 Jahren haben, eine geistige, körperliche und fachliche Eignung aufweisen und zuverlässig sein. Dazu musst du bei Ausbildungsbeginn ein ärztliches Attest und ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen. Zudem solltest du möglichst keine Punkte in Flensburg haben.

Darüber hinaus brauchst du in der Regel einen Hauptschulabschluss mit anschließender Berufsausbildung in einem beliebigen anerkannten Lehrberuf Alternativ wird zum Beispiel auch das (Fach-)Abitur ohne Berufsausbildung anerkannt.

Darüber hinaus musst du im Besitz der Fahrerlaubnis sein, für die du die Fahrlehrerlaubnis erwerben willst. Für die die Grundausbildung Kl. BE brauchst du also nicht nur mindestens die Führerscheinklasse B, sondern auch die Klasse BE. Vorgeschrieben ist auch ein Minimum von 3 Jahren Fahrpraxis innerhalb der letzten 5 Jahre in der Fahrerlaubnisklasse B.

Bei allen übrigen Führerscheinklassen muss natürlich ebenfalls der entsprechende Führerschein vorliegen, es reichen hier aber 2 Jahre Fahrpraxis innerhalb der letzten 5 Jahre aus, um den jeweiligen Erweiterungslehrgang besuchen zu dürfen.

Erfüllst du alle Voraussetzungen, kannst du umgehend mit der Theorie-Ausbildung der zweistufigen Ausbildung zum Pkw-Fahrlehrer starten.

Theorie-Teil der Fahrlehrer-Ausbildung (8 Monate)

Im ersten Teil der Ausbildung zum Fahrlehrer wirst du in der Fahrlehrerausbildungsstätte umfassend in der Theorie ausgebildet, wobei die Ausbildung in Ganztagskursen abgehalten wird. Nach dem dritten Monat musst du eine fahrpraktische Prüfung absolvieren und am Ende der 8 Monate eine schriftliche und eine mündliche Fachkundeprüfung ablegen. Hast du alle drei Prüfungen bestanden, bekommst du einen vorläufigen Fahrlehrerschein, der 2 Jahre befristet ist. Damit darfst du in die Praxisphase der Fahrlehrer-Ausbildung einsteigen.

Praxis-Teil der Fahrlehrer-Ausbildung (4 Monate)

Den Praxisteil der Ausbildung, häufig der Einfachheit halber Praktikum genannt, verbringst du in einer Ausbildungsfahrschule. Nach einer kurzen Eingewöhnungsphase wirst du hier eigenständig Fahrschüler in Theorie und Praxis unterrichten und sie zur Fahrprüfung begleiten. Während der gesamten Praxiszeit wirst du von einem extra geschulten, erfahrenen Ausbildungsfahrlehrer betreut. Etwa in der Mitte und am Ende des Praktikums findet noch mal ein jeweils einwöchiger Erfahrungsaustausch in die Fahrlehrerausbildungsstätte statt. Abgeschlossen wird die Praxisphase der Fahrlehrer-Ausbildung mit einer theoretischen und einer praktischen Lehrprobe. Nach den bestandenen Abschlussprüfungen bekommst du den unbefristeten gelben Fahrlehrerschein der Klasse BE.

Wie viel kostet es, Fahrlehrer zu werden?

Die Preise für die Fahrlehrer-Ausbildung variieren je nach Region und Anbieter. Für den Kurs und die Praktikumsbesprechung musst du mit 15.000–25.000 € rechnen, wobei dann noch mal Prüfungs- und Nebenkosten von ca. 1.000 € hinzukommen. Um die fahrpraktischen Prüfung zu bestehen, solltest du zusätzlich auch noch ein paar Trainingsfahrten mit einem routinierten Fahrlehrer-Ausbilder einplanen. FahrerWerk bereitet dich mit besonders viel Engagement und voranschreitender Digitalisierung besonders intensiv auf deine Fachkundeprüfungen vor, sodass du sie möglichst im ersten Anlauf bestehst, was Kosten sparen kann.

Dabei solltest du nicht vergessen, dass du während der Praxisphase für deine Arbeit auch schon entlohnt wirst. Du bekommst zwar nicht so viel wie als fertig ausgebildeter Fahrlehrer, aber immerhin kannst du bereits mit einem eigenen Einkommen rechnen.

Unter Umständen ist es sogar möglich, dir die gesamte Ausbildung und Umschulung zum Fahrlehrer inkl. der Kraftfahrer Führerscheine durch einen Bildungsgutschein vom Arbeitsamt oder Jobcenter bezahlen zu lassen. FahrerWerk berät dich gerne dazu.

Du willst Fahrlehrer werden und hast noch Fragen?

Die Frage „Wie kann ich Fahrlehrer werden“ wurde für dich noch nicht ausführlich genug beantwortet und du hast noch Fragen? Dann wende dich einfach an unseren Kooperationspartner FahrerWerk, wo dir alle deine Fragen kompetent beantwortet werden.

Der Fahrlehrer-Beruf vereint die Arbeit mit Technik und den Umgang mit verschiedenen Menschen. Deshalb ist Fahrlehrer nicht nur ein verantwortungsvoller Beruf, sondern durch die Innovationen in der Technik entwickelt er sich stetig weiter. Zudem werden verschiedene Weiterbildungsmöglichkeiten angeboten, wodurch ein Fahrlehrer auch als Verkehrssicherheitstrainer, Dozent für die Aus- und Weiterbildung von Berufskraftfahrern, ASF-Moderator, Mobilitäts- oder MPU-Berater arbeiten kann.

Schon jetzt gibt es unter Fahrlehrern einen Nachwuchsmangel, der sich in den nächsten Jahren noch mal verstärken wird, da dann viele Fahrlehrer in Rente gehen. Entsprechend gut sind die Zukunftsaussichten des Fahrlehrer-Berufs. Vor allem für Frauen stehen die Chancen ausgezeichnet, denn es gibt nur ca. 10 % Fahrlehrerinnenbei ca. 50 % Fahrschülerinnen. Auch Fremdsprachenkenntnisse wie Türkisch, Russisch, Arabisch, Spanisch oder Englisch erhöhen noch mal die Chancen auf dem Arbeitsmarkt.

Bus-Fahrlehrer ist ein zukunftssicherer Beruf, denn der Personenverkehr braucht ständig Busfahrer-Nachwuchs. Um Bus-Fahrlehrer zu werden, muss vorab der Grundlehrgang BE (Pkw) zum Pkw-Fahrlehrer absolviert worden sein. Direkt danach kann sich dann der Erweiterungslehrgang Klasse DE anschließen, um Bus-Fahrschüler unterrichten zu dürfen.

Warum es eine gute Idee ist, Bus-Fahrlehrer zu werden

Die Nachfrage nach Busfahrern für den Personennah- und Fernverkehr wächst, sodass auch immer mehr Bus-Fahrlehrer gesucht werden, um den Busfahrer-Nachwuchs auszubilden. Dabei ist der Bus-Fahrlehrerschein eine Zusatzqualifikation für Pkw-Fahrlehrer, für die nur ein 2-monatiger Erweiterungslehrgang Klasse DE notwendig ist. Besitzt du schon den Fahrlehrerschein Klasse CE, verkürzt sich der Lehrgang sogar noch mal auf einen Monat.

Hast du den Erweiterungslehrgang Klasse DE erfolgreich absolviert, darfst du Fahrschüler in den die Klassen D, DE, D1, D1E unterrichten, aber auch Aus- und Weiterbildungen von Kraftfahrern nach BKrFQG leiten. Das macht dich beim Einsatz in der Fahrschule sehr flexibel und für Arbeitgeber besonders attraktiv.

Voraussetzungen, um Bus-Fahrlehrer zu werden

  • Besitz einer unbefristeten Fahrlehrererlaubnis Klasse BE
  • Zweijährige Fahrpraxis (DE) innerhalb der letzten 5 Jahre oder eine sechsmonatige hauptberufliche Tätigkeit als Führer von Bussen der Klasse DE oder Fahrausbildung von 60 Stunden.
  • Absolvierung des Erweiterungslehrgang Klasse DE
  • Nachweis der fachlichen Eignung in einer Prüfung

Dauer der Ausbildung zum Bus-Fahrlehrer

Der Erweiterungslehrgangs Klasse DE hat eine Dauer von 2 Monaten. Die Gesamtdauer der Ausbildung zum Bus-Fahrlehrer hängt von deiner Vorbildung ab:

Hast du noch keinen Fahrlehreschein für Pkw, musst du als Erstes die Grundausbildung BE absolvieren, die 12 Monate plus 6–8 Wochen Prüfungswartezeit dauert. Danach kannst du am 2-monatigen Erweiterungslehrgang Klasse DE teilnehemn, wobei auch hier noch eine Prüfungswartezeit hinzukommt. Ohne vorhandene Pkw-Fahrlehrerausbildung dauert die Ausbildung zum Bus-Fahrlehrer also ungefähr 15–17 Monate.

Wer schon den Pkw-Fahrlehrerschein besitzt, muss nur noch den Erweiterungslehrgang Klasse DE erfolgreich abschließen. Bis zum Bus-Fahrlehrerschein sind es dann insgesamt nur ca. 3 bis 4 Monate.

Wenn du als Vorbildung schon den Fahlehrerschein Klasse CE (Lkw) besitzt, verkürzt sich die Ausbildungsdauer zum Bus-Fahrlehrer sogar noch mal um einen Monat, sodass du noch schneller Bus-Fahrlehrer werden kannst.

Um Lkw-Fahrlehrer zu werden, musst du vorab den Grundlehrgang BE (Pkw) zum Pkw-Fahrlehrer abgeschlossen haben. Danach besuchst du dann den Erweiterungslehrgang Klasse CE, um auch als Lkw-Fahrlehrer arbeiten zu können.

Gute Argumente dafür, Lkw-Fahrlehrer zu werden

Aufgrund der hohen Nachfrage nach Berufskraftfahrern werden Lkw-Fahrlehrer dringend gesucht. Dabei ist die Lkw-Fahrlehrer-Ausbildung eine Zusatzqualifikation für Pkw-Fahrlehrer, die nur 2 Monate plus Prüfungswartezeit dauert. Nach Abschluss des Erweiterungslehrgangs CE, der 280 Stunden umfasst, bekommst du nach bestandener Abschlussprüfung den Lkw-Fahrlehrerschein. Damit darfst du Fahrschüler in den Klassen C1, C1E, C, CE sowie L und T ausbilden sowie die Durchführung von Aus- und Weiterbildung von Kraftfahrern nach dem BKrFQG übernehmen. Mit der Zusatzqualifikation zum Lkw-Fahrlehrer bist du für Fahrschulen flexibler einsetzbar und steigerst deine Berufschancen.

Voraussetzungen, um Lkw-Fahrlehrer zu werden

  • Besitz einer unbefristeten Fahrlehrererlaubnis Klasse BE
  • Mindestens zwei Jahre Fahrpraxis der Klasse CE/DE oder sechsmonatige hauptberufliche Tätigkeit als Führer der Klasse CE oder 60-Fahrstunden-Lehrgang
  • Absolvierung des Erweiterungslehrgang Klasse CE
  • Nachweis der fachlichen Eignung in einer Prüfung

Dauer der Ausbildung, um Lkw-Fahrlehrer zu werden

Die Dauer des Erweiterungslehrgangs Klasse CE beträgt 2 Monate. Die Gesamtdauer bis zum Lkw-Fahrlehrerschein hängt von deiner Vorbildung ab:

Besitzt du noch nicht den Fahrlehrerschein für Pkw, musst du zunächst die Grundausbildung BE abschließen, die 12 Monate plus 6–8 Wochen Prüfungswartezeit dauert. Danach kannst du sofort den 2-monatigen Erweiterungslehrgang Klasse CE absolvieren, wobei auch hier noch mal mit einer Prüfungswartezeit zu rechnen ist. Ohne bisherige Fahrlehrerausbildung dauert es also etwa 16 bis 18 Monate, bis Du als Lkw-Fahrlehrer arbeiten kannst.

Besitzt du bereits einen Pkw-Fahrlehrerschein, reichen der Besuch des Erweiterungslehrgang Klasse CE und sein erfolgreicher Abschluss. In dem Fall solltest Du mit ca. 3 bis 4 Monaten rechnen, bis du den Lkw-Fahrlehrerschein in Händen hältst.

Wenn du Motorrad-Fahrlehrer werden willst, musst du zuerst den Grundlehrgang BE (Pkw) zum Pkw-Fahrlehrer absolvieren. Direkt im Anschluss an den erfolgreich abgeschlossenen Grundlehrgang oder auch erst später als bereits berufstätiger Fahrlehrer kannst du dann den Erweiterungslehrgang Klasse A machen, um Motorrad-Fahrlehrer zu werden.

Was spricht dafür, Motorrad-Fahrlehrer zu werden

Motorradfahren ist eine Leidenschaft. Wenn du Motorrad-Fahrlehrer werden willst, wirst du das sicher wissen. So kannst du als Fahrlehrer mit dem Erweiterungslehrgang Klasse A dein Hobby zum Beruf machen. Der Vorteil ist: Der Erweiterungslehrgang für Motorrad-Fahrlehrer selbst dauert nur 4 Wochen, sodass diese Zusatzqualifikation schnell erworben ist, mit der du Fahrschüler in der Ausbildung von Mofa, Klasse M, A1, A leistungsbegrenzt und A leistungsunbegrenzt unterrichten kannst. Das macht nicht nur Spaß, sondern der Motorrad-Fahrlehrerschein sorgt auch dafür, dass du als Fahrlehrer in Fahrschulen flexibler eingesetzt werden kannst und deine Berufschancen erhöhst.

Voraussetzungen, um Motorrad-Fahrlehrer zu werden

  • Erfolgreich abgeschlossener Grundlehrgang BE (Pkw)
  • Mindestens 2 Jahre Fahrpraxis auf nicht leistungsbeschränkten Krafträdern
  • Absolvierung des Erweiterungslehrgang Klasse A
  • Nachweis der fachlichen Eignung in einer Prüfung

Dauer der Ausbildung, um Motorrad-Fahrlehrer zu werden

Der Erweiterungslehrgang Klasse A dauert nur 4 Wochen. Wie lange die Ausbildung zum Motorrad-Fahrlehrer insgesamt dauert, hängt von deiner Vorbildung ab:

Hast du noch gar keinen Fahrlehreschein, musst du zunächst die Grundausbildung BE für Pkw absolvieren. Sie dauert 12 Monate plus 6–8 Wochen Prüfungswartezeit. Im Anschluss besuchst du den 4-wöchigen Erweiterungslehrgang Klasse A, wobei auch hier noch mal eine Prüfungswartezeit hinzukommen kann. Ohne bisherige Fahrlehrerausbildung dauert es also etwa 15 bis 17 Monate, um Motorrad-Fahrlehrer zu werden.

Hast Du bereits einen Pkw-Fahrlehrerschein in der Tasche, musst du nur noch den Erweiterungslehrgang Klasse A besuchen und solltest mit ca. 2–3 Monaten rechnen, bis du auch als Motorrad-Fahrlehrer arbeiten kannst.

Pkw-Fahrlehrer ist ein Beruf mit rosiger Zukunft, denn Fahrlehrer-Nachwuchs wird von den Fahrschulen dringend gesucht. Um Pkw-Fahrlehrer zu werden, muss nur der sogenannte Grundlehrgang Klasse BE erfolgreich abgeschlossen werden, der in zwei Stufen unterteilt ist und 12 Monate dauert. Die erste Stufe wird in einer anerkannten Fahrlehrerfachschule wie unserem Kooperationspartner FahrerWerk absolviert, die zweite Stufe in einer Ausbildungsfahrschule. Wurden alle Prüfungen erfolgreich bestanden, kannst du danach sofort als Pkw-Fahrlehrer arbeiten.

Voraussetzungen, um Pkw-Fahrlehrer zu werden

  • Mindestalter 22 Jahre (bei der Abschlussprüfung)
  • Körperliche und charakterliche Eignung (Nachweis durch Attest usw.)
  • Abgeschlossene Berufsausbildung oder gleichwertige Vorbildung (z. B. Abitur)
  • 3 Jahre Besitz des Pkw-Führerscheins
  • Führerschein Klasse BE (kann parallel zur Fahrlehrerausbildung erworben werden)
  • Fachliche Eignung (Nachweis durch Prüfungen während der Ausbildung)

Grundlehrgang Klasse BE für Pkw-Fahrlehrer

Theoretische Ausbildung zum Pkw-Fahrlehrer

Zunächst erfährst du alles rund um die Fahrlehrer-Ausbildung und die Abläufe in der Fahrschule. Danach beginnt der Theorieunterricht, der bei FahrerWerk in Vollzeit stattfindet. Nebenbei absolvierst du in dieser Ausbildungsphase eine „fahrpraktische Prüfung“ und am Ende der theoretischen Ausbildung stehen eine schriftliche und eine mündliche Fachkundeprüfung.

Praktische Ausbildung für den unbefristeten Pkw-Fahrlehrerschein

Wurden die fahrpraktische Prüfung und die Fachkundeprüfungen bestanden, bekommst du einen auf 2 Jahre befristeten Fahrlehrerschein Kl. BE. Jetzt beginnst du ein Praktikum in einer Ausbildungsfahrschule. Nach einer ersten Eingewöhnungsphase bildest du hier schon selbst Fahrschüler aus, wobei dir ein erfahrener Ausbildungsfahrlehrer zur Seite steht. Du gibst Theorieunterricht und Fahrstunden und begleitest Fahrschüler zu Führerschein-Prüfungen. In der Mitte des Praktikums und am Ende nimmst du in der Fahrlehrerfachschule zusätzlich an einem Erfahrungsaustausch mit anderen Fahrlehrer-Anwärtern teil. Den Abschluss der praktischen Ausbildung bilden eine theoretische und eine praktische Lehrprobe. Hast du alle Prüfungen erfolgreich bestanden, bekommst du einen unbefristeten „gelben“ Fahrlehrerschein BE und bist ab sofort Pkw-Fahrlehrer.

Dauer der Ausbildung, um Pkw-Fahrlehrer zu werden

Die Theorie-Ausbildung zum Pkw-Fahrlehrer dauert 8 Monate, die Praxisausbildung in der Ausbildungsfahrschule 4 Monate. Der gesamte Grundlehrgang zum Pkw-Fahrlehrer dauert also 12 Monate. Zudem kommen noch Prüfungswartezeiten von 6–8 Wochen hinzu. So dauert es ungefähr 14 Monate, um Pkw-Fahrlehrer zu werden.

Nach dem Grundlehrgang BE können auf Wunsch und unter gewissen Voraussetzungen weitere Zusatzqualifikationen erworben werden, wie Lkw-Fahrlehrer, Bus-Fahrlehrer oder Motorrad-Fahrlehrer. Wurde der Pkw-Fahrlehrerschein bereits erworben, dauern diese Zusatzausbildungen inklusive Kurs und Prüfungswartezeit je nach Ziel nur 2–3 Monate.

Eine Fahrlehrer-Ausbildung kannst du ausschließlich an einer amtlich anerkannte Fahrlehrerausbildungsstätte absolvieren. Unser Kooperationspartner FahrerWerk ist eine zertifizierte Fahrlehrerschule und hat bereits viel Erfahrung in der Ausbildung von Fahrlehrern, Berufskraftfahrern und Fahrschülern aller Klassen, sodass eine hohe Qualität der Ausbildung gewährleistet ist.

Als zertifizierte Fahrlehrerausbildungsstätte sind die Ausbildungs- und Qualifikationsangebote bei FahrerWerk von der Bundesagentur für Arbeit, dem JobCenter, der Rentenversicherung, der Bundesgenossenschaft und dem BFD anerkannt und gelten entsprechend als förderungsfähig.

Genauer informieren und zur Fahrlehrer-Ausbildung anmelden

Du willst Fahrlehrer werden und hast noch Fragen? Unser Kooperationspartner FahrerWerk berät dich gern und auf  Wunsch kannst du dich dort auch direkt für eine Fahrlehrer-Ausbildung anmelden. So rückt dein Traum, Fahrlehrer zu werden, in greifbare Nähe.

Deutschland ist ein wichtiger Industriestandort mit geringer eigener Rohstoffversorgung, weshalb eine ausgefeilte Logistik besonders wichtig ist. Tagtäglich werden Güter und Waren von A nach B transportiert – meistens per Lkw. Deshalb werden immer mehr Lkw-Fahrer gesucht, die Speditionen und Unternehmen beim nationalen und internationalen Transport unterstützen. Berufskraftfahrer zu werden, ist deshalb eine sinnvolle Berufsentscheidung. Arbeitslos wirst du nach der Ausbildung zum Lkw-Fahrer kaum werden. Und da der Nachwuchsmangel sehr groß ist, kannst du dir den Arbeitgeber oft sogar nach den besten Konditionen aussuchen.

Wer Interesse daran hat, einen großen Truck zu fahren, in der Welt herumzukommen und dabei noch gutes Geld zu verdienen, für den ist eine Ausbildung zum Berufskraftfahrer also sehr zu empfehlen. Bei der Ausbildung erwirbst du nicht nur den Lkw-Führerschein Klasse C/CE, sondern auch alle notwendigen Zusatzqualifikationen, sodass du direkt danach in die zukunftssichere Transport- und Logistik-Branche einsteigen kannst.

Wenn du einen Lkw-Führerschein machen und Berufskraftfahrer werden willst, bist du in der 123fahrschule genau richtig. Bei Interesse kannst du dich zu unserem nächsten Infotag anmelden oder wir beraten dich auch gerne persönlich zu deinen beruflichen Möglichkeiten und versorgen dich mit allen Informationen, die Du für Deine Berufsentscheidung brauchst. Dass Berufskraftfahrer ein Beruf mit Zukunft ist, das können wir dir jetzt schon bestätigen.

Wer bei einer Fahrschule einfach einen Lkw-Führerschein macht, darf anschließend Lkw der entsprechenden Führerscheinklasse nur privat fahren. Um einen Lkw gewerblich zu fahren bzw. als Berufskraftfahrer zu arbeiten, werden weitere Qualifikationen benötigt.

Die Ausbildung und Qualifikation richten sich nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG). Das bedeutet, dass ein Lkw-Führerschein allein nicht mehr ausreicht, sondern dass zusätzlich zwei umfangreiche Prüfungen bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) sowohl in Theorie (240 Minuten) als auch Praxis (210 Minuten) abgelegt werden müssen. Vorbereiten auf diese Prüfungen kannst du dich mit einem 3-monatigen Lehrgang, der „Beschleunigte Grundqualifikation“ genannt wird.

Da es einen Kraftfahrermangel in Deutschland gibt, existieren viele Fördermöglichkeiten, um den Erwerb des Lkw-Führerscheins und der beschleunigten Grundqualifikation zu finanzieren. Unter Umständen wird sogar die komplette Ausbildung zum Berufskraftfahrer inklusive der Führerscheine Klasse B/C/CE bezahlt.

Wenn du gerne als Lkw-Fahrer arbeiten willst, komme einfach zu unserem nächsten Infotag in die 123fahrschule. Hier erfährst du alles, was du rund um den Lkw-Führerschein, die Ausbildung zum Berufskraftfahrer und die Fördermöglichkeiten wissen musst.

Seit 1999 sind Lkw-Führerscheine auf 5 Jahre befristet. Damit der Lkw-Führerschein nicht ungültig wird, muss der Führerscheininhaber noch mal eine neue ärztliche sowie augenärztliche Bescheinigung vorlegen und die Grundqualifikation wiederholen, um sein Wissen aufzufrischen und zu aktualisieren. Soll es mit der Verlängerung des Lkw-Führerscheins reibungslos klappen, sollte die Verlängerung spätestens einen Monat vor Ablauf der 5 Jahre beantragt werden.

Eine weitere Befristung gilt aufgrund einer Altersbegrenzung für den Führerschein Klasse CE. Er ist grundsätzlich bis zum 50. Lebensjahr befristet. Für eine Verlängerung muss eine ärztliche und augenärztliche Bescheinigung vorgelegt werden, sonst wird der Lkw-Führerschein ungültig.

Wenn deine individuellen Voraussetzungen stimmen, kann das Arbeitsamt die Kosten für deinen Lkw-Führerschein übernehmen. Da allerdings gilt, dass nur Weiterbildungsmaßnahmen gefördert werden, die zu einer neuen Stelle führen können, wird nicht der Lkw-Führerschein alleine gefördert. Denn das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) besagt, dass für die gewerbliche Tätigkeit als Lkw-Fahrer eine Ausbildung, Umschulung oder Weiterbildung zum Berufskraftfahrer notwendig ist. Diese schließt den Erwerb des Führerscheins der Klassen C und CE zwar mit ein, aber es muss zusätzlich eine Beschleunigte Grundqualifikation erworben werden. Der reine Erwerb des Lkw-Führerscheins ist also nicht förderfähig, sondern nur die komplette Ausbildung zum Berufskraftfahrer inklusive Lkw-Führerschein. Je nach deinen persönlichen Voraussetzungen werden dann bis zu 100 % vom Arbeitsamt übernommen.

Bildungsgutschein für die Ausbildung zum Lkw-Fahrer

Der Bildungsgutschein ist ein Mittel des Arbeitsamtes, um die berufliche Weiterbildung zu fördern und Arbeitssuchende wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Mit ihm wird die Kostenübernahme einer Weiterbildungsmaßnahme durch das Arbeitsamt bestätigt.

Hast du einen Bildungsgutschein erhalten, kannst du ihn bei einem anerkannten und zertifizierten Weiterbildungsinstitut wie der 123fahrschule für eine Ausbildung zum Berufskraftfahrer inklusive Führerschein Klasse C/CE einlösen. Das Arbeitsamt übernimmt dann die Kosten für die Teilnahme, wie Lehrgangskosten, Fahrtkosten, Kosten für eine Unterbringung, für Verpflegung sowie Kinderbetreuung.

Bildungsgutschein erhalten, um Lkw-Führerschein zu machen

Leider gibt es keinen Anspruch auf einen Bildungsgutschein, sondern es liegt im Ermessen deines Sachbearbeiters im Jobcenter oder bei der Agentur für Arbeit, ob du einen Bildungsgutschein ausgestellt bekommst. Allgemein gelten beim Arbeitsamt folgende Voraussetzungen zur finanziellen Förderung der Weiterbildung „Berufskraftfahrer“:

  • Arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht
  • Leistungsbezug nach SGB II oder III
  • Mindestalter abhängig von der Maßnahme 18 oder 21 Jahre
  • Nachweis der gesundheitlichen Eignung durch ärztliche/augenärztliche Bescheinigung
  • Keine besonderen Eintragungen im Verkehrszentralregister (Punkte in Flensburg)

Erfüllst du die Voraussetzungen, lohnt es sich, mit deinem Sachbearbeiter über einen Bildungsgutschein für die Ausbildung zum Berufskraftfahrer inklusive Lkw-Führerschein zu sprechen. Denn Lkw-Fahrer werden händeringend gesucht und die Ausbildung dauert nicht so lange, sodass das Arbeitsamt die Kosten dafür meistens gerne übernimmt.

Ein Lkw-Führerschein ist eine gute Investition in die Zukunft, denn es winkt ein sicherer, gut bezahlter Job. Dabei setzen sich die Kosten für den Lkw-Führerschein aus mehreren Posten zusammen, die nachfolgend als Überblick dargestellt werden. Je nach Bundesland, Fahrschule und persönlichen Voraussetzungen können die Kosten allerdings auch noch variieren.

Vorbereitung zum Erwerb des Lkw-Führerscheins

  • Antragstellung Führerscheinerweiterung: ca. 50 €
  • Kosten für ärztliches Gutachten: ca. 50 €
  • Kosten für augenärztliches Gutachten (großer Sehtest mit Gesichtsfelderkennung): ca. 50 €
  • Kosten für Erste-Hilfe-Kurs: ca. 20–70 €
  • Kosten für biometrische Passfotos: je nach Fotograf

Kosten für die Lkw-Fahrschule

Die Kosten für die Lkw-Fahrschule variieren je nach Region und einzelner Fahrschule, sodass nachfolgend nur Durchschnittswerte genannt werden können:

  • Grundgebühr der Fahrschule: ca. 400 €
  • 14 gesetzlich vorgeschriebene Sonderfahrten (8 Überlandfahrten, 3 BAB-Fahrten, 3 Nachtfahrten): ca. 100 €
  • Durchschnittlich 30 Fahrstunden (C und CE): 45 Minuten ca. 3.000 €
  • Prüfungsgebühren Theorie für die Klasse C und Klasse CE: ca. 20 €
  • Prüfungsgebühren Praxis für die Klasse C und Klasse CE: ca. 140 €

Bei Bedarf Fahrerkarte und ADR Schein/Gefahrgutführerschein:

  • Fahrerkarte für Lkw mit digitalem Tacho: ca. 40 €
  • ADR Basiskurs (ohne Stückgut und ohne Tank): ca. 400-500 €
  • Gefahrgutführerschein (komplett für Stückgut und Tank), ohne Klassen 1 und 7: ca. 400–500 €

Kosten für die Berufskraftfahrerqualifikation

Wenn der Lkw gewerblich gefahren werden soll, wird eine Berufskraftfahrer-Grundqualifikation benötigt, die auf folgende Weise erworben werden kann:

  • Erlernen des Berufs „Berufskraftfahrer“: 0 €

ODER

  • Teilnahme Berufskraftfahrer-Qualifikations-Kurs mit Prüfung vor der IHK: ca. 2700 €

 

Wiederkehrende Kosten

Wird der Lkw gewerblich genutzt, muss alle 5 Jahre der Führerschein verlängert und die Grundqualifikation erneuert werden.

  • Kosten für ärztliches Gutachten: ca. 30–40 €
  • Kosten für augenärztliches Gutachten (großer Sehtest mit Gesichtsfelderkennung): ca. 30–40 €
  • Antragstellung zur Führerscheinverlängerung und Führerschein: Ca. 30 €
  • Biometrische Passfotos: je nach Fotograf
  • Verlängerung der Fahrerkarte: ca. 35–40 €
  • evtl. Verlängerung des ADR-Scheines: ca. 200  €
  • Fortbildung Grundqualifikation (35 Stunden): je nach Anbieter ca. 500 €

Um einen Lkw-Führerschein für die gewerbliche Nutzung zu machen, gibt es verschiedene Voraussetzungen:

Für den Lkw-Führerschein musst du 21 Jahre alt sein. Wenn du eine Ausbildung in diesem Bereich machen willst oder gemacht hast, gilt in Ausnahmefällen ein Mindestalter von 18 Jahren. Zudem musst du einen Wohnsitz in Deutschland haben.

Um dich für den Lkw-Führerschein anmelden zu können, musst du bereits über einen Führerschein Klasse B verfügen. Außerdem brauchst du eine ärztliche Bescheinigung über deinen Gesundheitszustand, die nicht älter als 1 Jahr sein darf, sowie eine augenärztliche Bescheinigung, die nicht älter als zwei Jahre sein darf.

Darüber hinaus musst du einen ein Hilfe-Kurs nachweisen, wobei der Kurs 9 Einheiten à 45 Minuten umfassen muss, was für alle Führerscheinklassen identisch ist.

In Deutschland existieren insgesamt 16 Führerscheinklassen. Vier Klassen beziehen sich auf Lastkraftwagen, und zwar C, CE, C1 und C1E.

  • Die Lkw-Führerscheine C1 und C1E sind lediglich für kleine Lkws gedacht, sodass sie in der Regel kaum ausreichen.
  • Mit dem Lkw-Führerschein Klasse C darfst Du Lkws über 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht fahren, einen Anhänger oder Sattelanhänger bis 750 kg mitnehmen und bis zu 8 Personen befördern.
  • Mit dem Lkw-Führerschein Klasse CE darfst Du alle Lkw fahren, denn es gibt keine Begrenzung beim zulässigen Gesamtgewicht – weder für den Lkw selbst noch für den Anhänger oder Sattelanhänger.

Wichtig zu wissen: Als Inhaber der Lkw-Führerscheine Klasse C und CE darfst Du auch Lkw der Klasse C1 und C1E fahren. Allgemein gelten hauptsächlich die Klassen C und CE als richtige Lkw-Führerscheine. Um gewerblich als Lkw-Fahrer zu arbeiten, ist zusätzlich zum Lkw-Führerschein C/CE eine sogenannte beschleunigte Grundqualifikation vorgeschrieben, die dich auf den Berufsalltag als Kraftfahrer vorbereitet.

Je nachdem, welche Führerscheine du schon besitzt und welchen Lkw-Führerschein du an­strebst, musst du eine unterschiedliche Anzahl an Pflichtfahrstunden und Theoriestunden absolvieren. Wie lange es letztendlich wirklich dauert, den Lkw-Führerschein zu machen, hängt deshalb von der Zeit ab, die du dafür investierst. Hat der Lkw-Führerschein für dich oberste Priorität, kannst du ihn innerhalb von 2 Monaten schaffen. Nachfolgend findest du einen Überblick, wie viele Pflichtsunden jeweils vorgeschrieben sind.

Praktische Pflichtstunden für Führerschein-Erweiterungen:

Fahrstunden à 45 Minuten

Überlandfahrten

Autobahnfahrten

Nachtfahrten

B auf C1;
C1 auf C;
C1 auf C1E

3

1

1

B auf C;
C auf CE

5

2

3

C1 & C1E
bei gleichzeitiger
Ausbildung

Gesamt: 4
Solo: 1
Zug: 3

Gesamt: 2
Solo: 1
Zug: 1

Gesamt: 2
Solo: 0
Zug: 2

C & CE
bei
gleichzeitiger Ausbildung

Gesamt: 8
Solo: 3
Zug: 5

Gesamt: 3
Solo: 1
Zug: 2

Gesamt: 3
Solo: 0
Zug: 3

 

Theoretische Pflichtstunden für Führerschein-Erweiterungen:

Von Klasse …

… auf Klasse.

Zusätzliche Theoriestunden
à 90 Minuten*

B

C

10

B

C1

6

C

CE

4

C1

C

4

D

C

2

D

C1

2

D1

C

4

D1

C1

2

 

Lkw-Führerschein allein reicht nicht, um Lkw-Fahrer zu werden

Wichtig zu wissen ist, dass der Lkw-Führerschein alleine nicht ausreicht, um beruflich als Lkw-Fahrer zu arbeiten. Willst du Lkw-Fahrer werden, musst du eine Ausbildung, Umschulung oder Weiterbildung zum Berufskraftfahrer absolvieren. Sie besteht aus den Führerscheinen Klasse C und CE sowie einem 3-monatigen Lehrgang „Beschleunigte Grundqualifikation“. Diese Voraussetzung verlängert zwar deinen Weg zum Ziel, als Lkw-Fahrlehrer zu arbeiten. Dafür gibt es allerdings viele staatliche Fördermöglichkeiten für die Ausbildung zum Berufskraftfahrer, sodass du gegebenenfalls sogar besonders günstig an deinen Lkw-Führerschein kommst. Als zertifizierte Ausbildungsstätte für Berufskraftfahrer berät dich die 123fahrschule gerne zu deinen individuellen Möglichkeiten.

Zeitgemäßes Lernkonzept – einfach gut vorbereitet

In der 123fahrschule kannst du die Theorie ganz einfach online lernen. Als zertifizierte Kraftfahrerschule sorgen wir mit unserem innovativen Lernkonzept dafür, dass du sicher auf die Prüfungen vorbereitet wirst.

Moderne App und Fahrzeuge – immer auf dem neusten Stand

Bei der technischen Ausstattung sorgen wir für hohe Standards. So können wir dir im Theorieunterricht ein innovatives interaktives Lernerlebnis bieten und für die Praxisstunden moderne Fahrzeuge, mit denen das Fahren einfach mehr Spaß macht.

Mehrere Standorte – überall zentral gelegen

Die BKF-Ausbildungen werden von der 123fahrschule an mehrere Standorten angeboten. Jeder Standort ist zentral gelegen und vom Hauptbahnhof aus schnell zu erreichen. Das Gleiche gilt für die Abholpunkte für die Fahrstunden, damit du es ganz bequem hast.

Zertifizierter Bildungsträger – umfassend förderungsfähig

Wir informieren dich zu staatlichen Fördermöglichkeiten, zur Zulassung als Berufskraftfahrer und für Gespräche mit Behörden, damit dein Berufseinstieg reibungslos klappt.

Volle förderung

Alle Weiterbildungen förderfähig bis zu

Die 123fahrschule ist eine anerkannte Ausbildungsstätte für Fahrlehrer und Berufskraftfahrer, sodass alle angebotenen Weiterbildungen 100 % förderfähig sind. Die Förderung kann unter bestimmten Voraussetzungen beispielsweise über die Agentur für Arbeit, das JobCenter, die Rentenversicherung, die Berufsgenossenschaften oder den Berufsförderungsdienst der Bundeswehr erfolgen.

Erfahre alles

Über die Fahrlehrer Ausbildung

Ausbildung

Die Fahrlehrer-Ausbildung beginnt stets mit dem Fahrlehrerkurs Kl. BE für Pkw-Fahrlehrer. Dieser Fahrlehrerkurs gilt als Grundlehrgang und muss von jedem angehenden Fahrlehrer absolviert werden.

LKW-Fahrlehrer

Lkw-Fahrer werden bereits heute händeringend gesucht. Profitiere von diesem Trend und ergänze deinen Fahrschullehrer-Grundlehrgang mit einem zukunftsweisenden Erweiterungslehrgang Klasse CE.

Bus-Fahrlehrer

Die Nachfrage nach Busfahrern auf dem Arbeitsmarkt ist schon lange hoch und durch die Freigabe für Fernbusse im Linienverkehr noch einmal deutlich gestiegen. Und das gilt natürlich auch für Bus-Fahrlehrer der Klasse DE.

Motorrad-Fahrlehrer

Begeistert vom Motorradfahren? Dann solltest du nach deinem PKW-Fahrlehrerschein am besten auch noch den Erweiterungslehrgang für die Fahrlehrerlaubnis Klasse A besuchen.

Weiterbildung

Neben der üblichen Pflichtfortbildung, die für alle Fahrlehrer vorgeschrieben sind, bieten wir auch individuelle Weiterbildungen an, um im Beruf weiter voranzukommen.

Infotage

Du interessierst dich für eine Ausbildung zum Fahrlehrer oder zum Berufskraftfahrer? Dann komm einfach zu unserem nächsten kostenlosen Infotag.

Ratgeber

Hier findest du Antworten und Infos rund um deine Aus- und Fortbildung bei uns.

Förderung

Bis zu 100% Förderung für Weiterbildungen und Qualifizierung!

FAQs

Fragen und Antworten rund um unsere Fahrlehrer- und Berufskraftfahrer-Ausbildung.