Wie eröffne ich meine eigene Fahrschule?

Du träumst davon, dich selbständig zu machen und eine eigene Fahrschule zu gründen? Das ist ein guter Plan. Eine Fahrschule ist ein zukunftssicheres Geschäftsmodell mit großer Nachfrage und entsprechend zukunftssicheren Perspektiven. Ob du bereits als Fahrlehrer arbeitest oder erst noch eine Ausbildung zum Fahrlehrer planst – hier findest du alle Infos, wie du eines Tages deine eigene Fahrschule eröffnen kannst.

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Welche Vorteile es hat, deine eigene Fahrschule zu gründen

  • In deiner eigenen Fahrschule hast du Entscheidungsfreiheit.
  • Du bist nicht mehr von einem Arbeitgeber abhängig.
  • Du entscheidest selbst über dein Fahrschulkonzept.
  • In deiner eigenen Fahrschule kannst du dich nach Bleiben spezialisieren, zum Beispiel indem du eine Frauenfahrschule eröffnest oder Motoradfahrstunden anbietest.
  • Du legst die Tage für die Theoriestunden selbst fest.
  • Läuft deine Fahrschule gut, kannst du mehr Geld verdienen als angestellte Fahrlehrer.

Was die Voraussetzungen für die Gründung einer Fahrschule sind

  • Um eine Fahrschule zu gründen, musst du zunächst eine Ausbildung zum Fahrlehrer an einer anerkannten FahrlehrerAusbildungsstätte wie bei unserem Kooperationspartner FahrerWerk absolvieren. Dabei dauert die Ausbildung inklusive Prüfungszeit ungefähr 14 Monate und wird unter bestimmten persönlichen Voraussetzungen staatlich gefördert.
  • Hast du den Fahrlehrerschein in der Tasche, musst du mindestens 2 Jahre lang hauptberuflich als Fahrlehrer arbeiten, um erste Berufserfahrung zu sammeln.
  • Zudem musst du einen Lehrgang zum Fahrschulbetriebswirt besuchen. Entsprechende Kurse werden von verschiedenen Ausbildungsstätten wie FahrerWerk angeboten und umfassen mindestens 70 Unterrichtsstunden à 45 Minuten. In diesem Kurs lernst du alles, was du für das selbständige Führen einer Fahrschule wissen musst.
  • Hast du den Lehrgang erfolgreich abgeschlossen, bist mindestens 25 Jahre alt und kannst einen Unterrichtsraum, Lehrmittel und Lehrfahrzeugen nachweisen, kannst du eine Fahrschulerlaubnis beantragen.

Was hat es mit dem betriebswirtschaftlichen Seminar auf sich

Der Besuch eines betriebswirtschaftlichen Lehrgangs zur Fahrschulbetriebswirtschaft (§ 11 FahrlG) ist eine der Voraussetzungen, um eine Fahrschule eröffnen zu dürfen. In dem betriebswirtschaftlichen Seminar lernst du alles, was bei der Führung einer Fahrschule von Bedeutung ist, wie marktwirtschaftliche Grundbegriffe, Rechnungswesen, Kostenrechnung, Kalkulation, Rechtsformen einer Fahrschule, Betriebsgründung und gesetzliche Grundlagen. In der Regel dauert das betriebswirtschaftliche Seminar 2 Wochen in Vollzeit und umfasst die vorgeschriebenen 70 Unterrichtsstunden à 45 Minuten.

So funktioniert die Erteilung der Fahrschulerlaubnis

Um eine Fahrschulerlaubnis zu erhalten, musst du bei der zuständigen Behörde einen Antrag stellen. Der Antrag für deine Fahrschulerlaubnis kostet zwischen 100 und 110 € und du brauchst dafür folgende Unterlagen:

  • Amtlich beglaubigte Kopie des Fahrlehrerscheins
  • Nachweis über mind. 2 Jahre Berufserfahrung als angestellter Fahrlehrer
  • Bescheinigung über erfolgreiche Fortbildung zum Fahrschulbetriebswirt
  • Erklärung, ob und von welcher Behörde bereits eine Fahrschulerlaubnis erteilt wurde
  • Maßstabgerechter Plan der Unterrichtsräume mit Angaben zur Ausstattung/Lehrmittel
  • Aufstellung über Anzahl und Art der Schulungsfahrzeuge
  • Polizeiliches Führungszeugnis

Nachdem die Behörde deine Unterlagen geprüft hat, findet ein Vor-Ort-Termin statt, wo deine Fahrschulräumlichkeiten, die Ausstattung und die Schulungsfahrzeuge überprüft werden. Ist die Behörde damit zufrieden, wird dir die Fahrschulerlaubnis erteilt. Erst wenn du die Erlaubnisurkunde in Händen hältst, darfst du deine Fahrschule in Betrieb nehmen.

Wo du die Fahrschule noch anmelden musst

Während der Gründungsphase musst du deine Fahrschule bei verschiedenen Ämtern und Institutionen anmelden, wobei einige der nachfolgend Punkte von der gewählten Rechtsform der Fahrschule abhängen:

  • Handelsregistereintragung
  • Gewerbeanmeldung
  • Anmeldung bei der Industrie- und Handelskammer
  • Beitritt Berufsgenossenschaft
  • Freiwillig: Mitgliedschaft in einem Bundesverband für Fahrschulen und Fahrlehrer

Fazit

Eine Fahrschule ist ein erprobtes Business, denn die Nachfrage nach Fahrschulausbildungen ist ungebrochen hoch und wird es auch in Zukunft bleiben. Um eine eigene Fahrschule eröffnen zu dürfen, musst du ein Mindestalter von 25 Jahren, eine Ausbildung zum Fahrlehrer, 2 Jahre Berufserfahrung und eine Fortbildung zum Fahrschulbetriebswirt nachweisen. Als anerkannte und zertifizierte Ausbildungsstätte für Fahrlehrer berät dich unser Kooperationspartner FahrerWerk gern zur Fahrlehrer-Ausbildung und zum betriebswirtschaftlichen Seminar.

Volle förderung

Alle Weiterbildungen förderfähig bis zu

Die 123fahrschule ist eine anerkannte Ausbildungsstätte für Fahrlehrer und Berufskraftfahrer, sodass alle angebotenen Weiterbildungen 100 % förderfähig sind. Die Förderung kann unter bestimmten Voraussetzungen beispielsweise über die Agentur für Arbeit, das JobCenter, die Rentenversicherung, die Berufsgenossenschaften oder den Berufsförderungsdienst der Bundeswehr erfolgen.